Angegriffen werden soll ein Staat, der seinerseits Deutschland nicht angegriffen hat und mit dem sich die Bundesrepublik, zumindest offiziell, nicht im Kriegszustand befindet. Damit ist der Straftatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nach Art. 26,1 GG und §13 Völkerstrafgesetzbuch erfüllt.
Im Völkerstrafgesetzbuch VStGB heißt es unter §13 «Verbrechen der Aggression» (der seit 1. Januar 2017 §80 StGB «Vorbereitung eines Angriffskrieges» ersetzt):
«Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.»
[Anm. RMH: Bitte den Link, mit dem „Frieden mit Russland“ unterlegt ist, mit der rechten Maustaste anklicken und z. B. „Link in neuem Tab anzeigen“ anklicken, da es bei meinem Theme leider nicht anders geht.]
***
Als einem Portal, das die Kriegshetze führender Politiker kritsiert, wird PP die Arbeit derzeit auf besonders hinterhältig-perfidem Wege schwer gemacht. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Auch die finanzielle. Wenn Sie unsere Arbeit gut und wichtig finden, dann können Sie das u.a. hier zeigen:
PAYPAL (Schenkung)
… oder auf klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung PP