Das üble Spiel mit Deutschland

  • von Roland M. Horn

Im Allgemeinen wird Deutschland als Verursacher und Hauptschuldiger des Ersten Weltkriegs betrachtet. Unter anderem der Nichtdeutsche Gary Allen  beschreibt in seinem Buch Die Die Insider, dass nach dem Krieg viele Historiker beide Seiten als Schuldige betrachteten, dass aber die Nachkriegspropaganda Deutschland als militärisches Monster darstellte, das nach der Weltherrschaft trachte.

So sagt auch der US-amerikanische Historiker David P. Calleo dem Buch Freispruch für Deutschland zufolge, dass die die These von der „traditionellen deutschen Aggressivität, die im 19. Jahrhundert den Bestand der europäischen Großmächte bedroht habe, und dadurch auslösend für die Verhängnisse des 20. Jahrhunderts gewesen sei“.

Professor David Calleo plädiere in seinem Buch „The German Problem Reconsidered“ für eine neue, objektivere Bewertung des von Bismarcks geschaffenen deutschen Nationalstaates und fordere „eine weniger engstirnige Auffassung von Deutschlands Platz in der modernen Geschichte“ und sagte wörtlich: „Viele deutsche Autoren scheinen eine Art perversen Vergnügens darin zu finden, ihrem Volk eine einzigartige Schlechtigkeit zuzuschreiben, die es von der übrigen Menschheit unterscheidet.“ In dem 1913 in deutscher Sprache erschienenen Buch Die Schafwandler stellt der Historiker Christopher Clark „infrage, was bisher Konsens unter Historikern galt, dass Deutschland die Hauptschuld am Ausbruch des Krieges trägt.“

Auch der deutsche Historiker Hans Fenske stellt diese allgemein angenommene Schuld Deutschlands in seinem Buch Der Anfang vom Ende des alten Europa nicht nur infrage, sondern belegt die Behauptung, dass England und Frankreich nie zu einem Verständigungsfrieden bereit waren, während aber Deutschland und Österreich-Ungarn immer wieder auf einen solchen drängten. Der deutsche Publizist Jörg Friedrich stellt in seinem Buch 14/18 – Der Weg nach Versailles in Bezug auf den Ersten Weltkrieg fest, dass es nicht so wichtig sei, warum der Krieg begann, sondern warum er nicht aufhörte und warum ein Land nach dem anderen in den Strudel der Gewalt geriet. Der Autor Gerd Schultze-Rhonhof schreibt in seinem Buch 1939 – Der Krieg, der viele Väter hatte über den Ersten Weltkrieg klipp und klar:

„Deutschland verfolgt 1914 keine Kriegsziele. Es hat allerdings durch Kaiser Wilhelm II. frühe und bedingungslose Rückendeckung für Österreich zum Kriegsausbruch beigetragen. Doch nach dieser ersten unbeachteten Äußerung von Bündnistreue versuchten Kaiser und Regierung nacheinander erst die Russen, dann die Franzosen und zum Schluss die Briten von einem Kriege miteinander abzubringen.“ (Schultze-Rhonhof, 1912, S. 68; an neue Rechtschreibung angepasst)

Schultze-Rhonhof erwähnt auch die Beiträge anderer Länder zum Krieg. So schreibt er, dass Russland 1914 bewusst auf Krieg setzte. Triebfedern seien innerstaatliche Probleme, die Chance, bei einem Sieg einen Zugang zum Mittelmeer zu erringen, „und das angemaßte Patronat über alle Slawenvölker gewesen, die die russische Regierung dazu verleiteten, Serbien offen gegen Österreich-Ungarn zu unterstützen, mobilzumachen und ohne Warnung oder Kriegserklärung in Deutschland einzumarschieren.

Frankreichs Kriegsziel war es Schultze-Rhonhof zufolge, das 1871 an Deutschland verlorene Elsass-Lothringen zurückzuholen. Das Land suchte sich Verbündete für eine Auseinandersetzung mit dem Deutschen Reich, die sich irgendwann in der Zukunft ergeben könnte, und bildete mit Russland einen Zweibund, mit dem man Deutschland so in die Zange nahm, dass das Deutsche Reich bei Spannungen und Kriegsgefahr mit Frankreich oder Russland bezwungen sein würde, militärisch den ersten Schritt zu tun, weil es sich nur so Chancen auf Erfolg haben konnte; und 1914 war es dann soweit.

England glaubte Schultze-Rhonhof zufolge seine Weltmarktposition, sein Kolonialreich und die Seeherrschaft, die beides schützt, gegen den Machtzuwachs des Deutschen Reiches verteidigen zu müssen. England betrieb ein Doppelspiel: Als Deutschland in der Klemme zwischen Russland und Frankreich steckte und England um Neutralität und den Fortbestand des Friedens bat, weigerte sich die britische Regierung, beiden zuzusagen – auch als Deutschland anbot, auf den Durchmarsch zu Belgiens zu verzichten. Stattdessen warteten sie, bis Deutschland den Versuch machte, der eigenen Gefahr durch einen Durchmarsch durch Belgien in Richtung Nordfrankreich zu entkommen, und gerade diese Möglichkeit nutze England, Schultze-Rhonhof zufolge, Deutschland den Krieg zu erklären.

Das hieße also, dass der Beitrag Deutschlands zum Ersten Weltkrieg lediglich darin bestand, seinem Bündnispartner Rückendeckung zu geben! Daraus abzuleiten, dass Deutschland der Alleinschuldige am Ersten Weltkrieg gewesen ist, ist absurd! Schultze-Rhonhof geht ausführlich auf die antideutsche Propaganda ein und zitiert als Beispiel einen Text, der aus dem ab 1919 dem Buch Die Tragödie Europas – und Amerikas, vom damaligen Ministerpräsidenten Italiens, Francesco Nitti, stammt. Nitti nimmt hier Stellung zu der Propaganda, Frankreichs. Englands und Italiens.

„… Man musste siegen, siegen um jeden Preis … Um zu siegen, muss man vor allem hassen und um zu hassen, muss man dem Feind alles Hassenswerte zumuten. … Damals malte man die Deutschen als Barbarei der Kultur, als die Wurzel alles Übel der Menschheit. Es gab keine Grausamkeit, die man ihnen nicht zuschrieb und wenn sie keine wehrlosen Frauen erschossen, hackten sie den Kindern die Hände ab. … Vor allem ist die Legende von den abgehackten Kinderhänden während des Krieges ausgeschlachtet worden, als unwiderleglicher Beweis der deutschen Hunnentreue. … Nicht als ob ernsthafte Personen an all diese Legenden geglaubt hätten, aber es war doch von Nutzen, sie zu verbreiten. … Sofort nach dem Kriege wollte ich mich der Wahrheit all dieser Anschuldigungen versichern und beauftragte mehrere meiner Freunde mit den nötigen Nachforschungen nach Zeit, Ort und Namen. Lloyd George hatte denselben Gedanken und verhörte auf seiner Reise in Belgien alle nur möglichen Zeugen über die schrecklichen Amputationen. Aber weder mir noch ihm ist es gelungen, auch nur einen einzigen Fall als tatsächlich festzustellen.“ (Zit. n. Schultze-Rhonhof 2013, S. 77-78; an neue deutsche Rechtschreibung angepasst, Auslassungen durch Schultze-Rhonhof).

Gary Allen schreibt ebenfalls über die einseitige Propaganda gegen Deutschland im Ersten Weltkrieg. So sei der Untergang des britischen Linienschiffs Lusitania am 7. Mai 1915, bei dem 128 Bürger vor den Südküste Irlands ums Leben kamen, als das Schiff von einem deutschen U-Boot torpediert wurde, nach dem Krieg „zu neuem Leben erweckt“ worden. Zeitungen berichten in breiter Front über dieses Ereignis. Allen schreibt, dass die tatsächlichen Hintergründe dieses U-Boot-Kriegs weitaus tiefer lagen und dieses Ereignis entstellt wiedergegeben wurde. Er weist darauf hin, dass Deutschland und England gegeneinander im Krieg waren und so jeder das Land des anderen blockierte. Einmal mehr verweist Allen auf den internationalen Banker J. P. Morgan, der zusammen mit anderen Bankern Munition an die Briten verkauft habe, „was Deutschland natürlich nicht zulassen konnte und wollte.“

Als die Lusitania sank, hatte sie Allen zufolge ungefähr dreitausend Tonnen Munition in ihren Laderäumen. Allen merkt an, dass es illegal war, dass amerikanische Passagiere auf einem Schiff reisten, auf dem Munition für kriegsführende Nationen transportiert wurde. Zwei Jahre, bevor das Schiff sank, sei eine winzige Notiz in der New York Tribune vom 19. Juni 1913 erschienen, die besagte: „Cunard-Offizielle [Der Cunard-Reederei gehörte die Lusitania] bestätigten heute dem Korrespondenten der ‚Tribune‘, dass der Schnelldampfer Lusitania mit schweren Marinegewehren ausgerüstet wird.“ (Rechtschreibung angepasst.) Weiter berichtet er, dass die deutsche Regierung in allen New Yorker Zeitungen große Anzeigen aufgab, in denen potenzielle Passagiere gewarnt werden sollten, dass das Schiff Munition transportiere und eine Atlantiküberquerung auf diesem Schiff ein Risiko sei.

Schultze-Rhonhof schreibt dazu:

„So entspricht die Versenkung zwar den Regeln des Kriegsvölkerrechts, aber der Tod so vieler Amerikaner auf einem englischen Schiff löst in den USA eine ungeheure Welle der Empörung über die ‚Unmenschlichkeit und Barbarei‘ der Deutschen aus. Die bis dahin sehr geteilte Meinung der amerikanischen Bevölkerung zur eigenen Neutralität kippt. Die Bereitschaft der Amerikaner zu einem Kriegseintritt aufseiten der Engländer und Franzosen nimmt von nun an stetig zu, bis sie 1917 zum Eintritt der bis dahin neutralen Seemacht USA auf Englands und Frankreichs Seite in den Krieg führt.“ (Schultze-Rhonhof 2012, S. 73)

Und Allen schließt im Anschluss auf die von ihm beschriebenen Argumente:

„Dennoch wurde der Untergang der Lusitania von der raffinierten Propaganda dazu benützt, die Deutschen als unmenschliche Schlächter darzustellen. Aus diesem Anlass als pars pro totum für den Unterseebootkrieg wurde der feierliche Anlass fabriziert, Amerika in den Krieg zu stoßen. Am 6. April 1917 erklärte der Kongress den Krieg.“ (Allen 1980, S. 89-90; Rechtschreibung angepasst)

Woodrow Wilson, der Präsident der USA, war es auch, der Anfang 1918 den ersten Anstoß für eine Friedenslösung gab, in dem er einen 14-Punkte-Vorschlag machte, von denen neun für das Deutsche Reich Bedeutung hatten:

  • Die Abschaffung der Geheimdiplomatie
  • Die Freiheit der Meere
  • Zukünftige Reisebeschränkungen
  • Die Regelung der kollektiven Ansprüche der Westalliierten Mächte
  • Die Räumung Russlands durch die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn,
  • Die Wiederherstellung Belgiens
  • Die Rückgabe Elsass-Lothringens an Frankreich
  • Die Errichtung eines unabhängigen Polen mit einem freien und sicheren Zugang zur Ostsee. Und
  • Die Gründung eines Völkerbundes.

(N. Schultze-Rhonhof 2012, S. 80)

An dieser Stelle soll an Gary Allen erinnert werden, der ja von den sogenannten Insidern, einer Art “Schattenrgierung” sagt, dass sie einen Völkerbund als Weltregierung gründen wollten. Und dass Wilsons „zweites Ich“, “Colonel” House, ein verlängerter Arm der Insider gewesen sein soll.

Wilsons Vorschlag endet mit den Sätzen:

„Wir sind nicht eifersüchtig auf die deutsche Größe und es ist nichts in diesem Programm, das sie verringert. …Wir wünschen nicht, Deutschland zu verletzen oder in irgendeiner Weise seinen berechtigten Einfluss oder seine Macht zu hemmen … Wir wollten Deutschland nicht bekämpfen, weder mit Waffen noch mit feindlichen Handelsmethoden, wenn es bereits ist, sich von uns und den anderen friedliebenden Nationen in Verträgen der Gerechtigkeit und der Fairness anzuschließen. Wir wünschen Gerechtigkeit, des Rechts und der Fairness anzuschließen. Wir wünschen nur, dass Deutschland einen Platz der Gleichberechtigung unter den Völkern einnimmt, statt eines Platzes der Vorherrschaft.“ (Zit. n. Schultze-Rhonhof 2012, S. 80; Auslassungen durch Schultze-Rhonhof, an neue Rechtschreibung angepasst.“

Wilson erklärte in einer weiteren Rede vor dem Kongress am 11. Februar 1918, dass „es bei einem Friedensschluss keine territorialen Entschädigungen und Annexionen gegen den Willen der beteiligten Bevölkerung geben soll. Er schließt ausdrücklich Regelungen aus, ‚die mit der Zeit den Frieden Europas und somit der Welt stören werden.“

Ab August 1918 verschlechterte sich die Lage des Deutschen Reiches dramatisch, und so forderte die Oberste Heeresleitung der Deutschen Armee die Regierung wiederholt auf, Friedensverhandlungen mit den Gegnerstaaten aufzunehmen. Da die 14 Punkte Wilsons relativ moderat und Wilsons Äußerungen dazu sich für Deutschland positiv anhören, sandten nun die Regierungen Deutschlands, Österreich-Ungarns und der Türkei ihre Waffenstillstandsangebote auf der Grundlage der 14 Punkte Wilsons, den sie als Sprecher ihrer Gegnermächte ansahen. Am 10. Oktober kam die Antwort, aber überraschenderweise bot Wilson (oder House im Auftrag der Insider?) keine Waffenruhe an, sondern verschärfte seinen Friedensplan. Dafür, dass er seinen Verbündeten den Waffenstillstandswunsch der Deutschen weiterleite, verlange er im Gegenzug, dass die deutschen Truppen vorher die besetzten belgischen und französischen Gebiete räumen.

Die Reichsregierung vertraute Wilson und zog die Truppen ab und begann, sie in Deutschland aufzulösen. Wilson aber verlangte immer mehr Zugeständnisse. So verlangte er beispielsweise, dass von deutscher Seite zu diesem Zweck nur gewählte Volksvertreter und keine „militärischen Beherrscher“ und „monarchische Autokraten“ entsendet werden. Die Reichsregierung sagte zu. Doch Wilson täuschte nur vor, dass die Regierungen Frankreichs und Englands seine 14 Punkte akzeptiert hätten, wie Schultze-Rhonhof schreibt. Am 9. November 1919 begannen die Waffenstillstandsverhandlungen im Wald von Compiegne nordöstlich von Paris. Mittlerweile waren auch die Österreicher, die Ungarn, die Türken und die Bulgaren einen Waffenstillstand mit den Siegern eingegangen, während in Berlin die Revolution begann. Die Verhandlungsposition für Deutschland verschlechterte sich auch deswegen, weil die deutsche Delegation nicht mehr damit drohen konnte, die Kämpfe wieder aufzunehmen. Sie saßen in der Falle und waren gezwungen, die erweiterten Forderungen der Gegner für einen Waffenstillstand innerhalb von 36 Tagen hinzunehmen. Und diese erweiterten Forderungen hatten es in sich. Es handelte sich um:

  • Die Räumung der besetzten Gebiete binnen 15 Tagen
  • Die Räumung Deutschlands westlich des Rheins mit zusätzlichen Brückenköpfen auf dem Ostufer bei Mainz, Koblenz und Köln
  • Die einseitige Freilassung der Kriegsgefangenen
  • Die Annullierung der vorausgegangenen Friedensschlüsse mit den besiegten Staaten Russland und Rumänien
  • Die Ablieferung von großen Mengen von Eisenbahnzügen, Lastwagen und Kriegsmaterial
  • Die Internierung der deutschen Hochseeflotte in Seegebiet vor Scapa Flow nördlich Schottlands.

(Nach Schultze-Rhonhof 2012 S. 83)

Mit dieser erzwungenen Annahme dieser Bedingungen am 11. November 1918 hatte Deutschland seine Waffen und Druckmittel aus der Hand gegeben und verlor so seine Verhandlungsfähigkeit. Am 18. Januar 1919 begann die sogenannte Friedenskonferenz von Versailles bei Paris. Hier berieten lediglich die Außenminister der 27 Siegerstaaten mit dem Vorsitzenden Ministerpräsidenten Georges Clemenceau, einem entschiedenen Gegner Deutschlands. Die wie von Wilson gewünschten „gewählten Volksvertreter“ wurden nicht zugelassen, und auch Wilsons 14-Punkte spielte bei der Konferenz keine Rolle. Die Siegermächte unter sich verhandeln nur noch über ihre eigenen Kriegsziele, also die Verteilung ihrer Beute.

Am 7. Mai wurden die von den 27 Siegern festgelegten Bedingungen zum ersten Mal der deutschen Delegation mitgeteilt. „Der Sachverhalt, dass der Vertrag von Versailles diktiert und nicht verhandelt worden ist, wird sein großer Makel bleiben“, schreibt Schultze-Rhonhof. Weiter sagt er:

„Das Diktat fällt, verglichen mit den europäischen Friedensverträgen des 19. Jahrhunderts, ungewöhnlich hart aus. Um dem Ausmaß ihrer Forderungen den Anschein von Berechtigung zu geben, versteigen sich die Sieger dazu, Deutschland und seinen Kriegsverbündeten die Alleinschuld am Ersten Weltkrieg zuzuschreiben. Der Vertrag verlangt von Deutschland eine große Zahl von Land- und Bevölkerungsabtretungen: Elsass-Lothringen an Frankreich, die Provinzen Posen und fast ganz Westpreußen sowie das oberschlesische Industriegebiet an Polen, das Memelland an den Völkerbund, das Hutschinger Ländchen an die Tschechoslowakei, Nordschleswig an Dänemark, das Gebiet um die zwei Städte Eupen und Malmedy an Belgien, und Danzig mit Umland als Freistaat unter die Hoheit des Völkerbundes. Der Vertrag stellt das Saargebiet für 15 Jahre unter Frankreichs Herrschaft und überführt die dortigen Bergwerke in französisches Eigentum.

Er verbietet den Anschluss Rest-Österreichs an das Deutsche Reich. Er legt Besatzungsgebiete auf dem deutschen Territorium links des Rheins fest, in denen in drei Zonen für 5 beziehungsweise 10 und 15 Jahre belgische und französische Truppen stationiert werden sollen. Mit dem Vertrag verliert Deutschland die Hoheit über seine Binnenwasserstraßen und die Lufthoheit im eigenen Land. Die Streitkräfte werden auf 100.000 Mann im Heer und 15.000 in der Marine reduziert. Luftwaffen U-Boote und schwere Artillerie sind für Deutschland zukünftig verboten, und eine Zone von 50 Kilometer Breite rechts des Rheins wird für deutsches Militär gesperrt. Das Deutsche Reich muss den größten Teil der Handelsflotte und der Goldreserven an die Sieger aushändigen, dazu einen Großteil der jährlichen Erz- und Kohleförderung, der Kalk-, Zement- und Benzinproduktion, Unmengen von Nutzvieh und Landwirtschaftsmaschinen, 150.000 Eisenbahnwaggons und viele Tausend Lokomotiven und Lastkraftwagen. Das gesagte deutsche private Auslandsvermögen und unzählige Industriepatente werden konfisziert. Die Höhe der Geldzahlungen – so behalten es sich die Sieger im Vertrag vor – wird erst später festgelegt.“

(Zitiert nach Schultze-Rhonhof 2012, S. 84-85; Rechtschreibung angepasst)

Deutschland unterschrieb den Vertrag, oder besser das Diktat, da England drohte, bei Verweigerung der Unterzeichnung des „Vertrags“ die Blockade der deutschen Häfen für die Einfuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen nach Deutschland und Österreich-Ungarn wiederaufzunehmen. Das hätte England tun können, denn das Land hatte trotz des Friedensvertrags seine Seeblockade aus dem Krieg bis 1919 aufrechterhalten und somit den Waffenstillstand bis dahin dauerhaft gebrochen. Außerdem drohte Frankreich damit, Deutschland, das zu dieser Zeit weitgehend entmilitarisiert war, mit Truppen zu besetzen. Angesichts dieser ausweglosen Lage unterschrieb Deutschland am 28. Juni 1919 den Vertrag unter Protest.

Der „Vertrag“ beruhte also auf Druck und Erpressung. Zudem war Deutschland zuvor mittels arglistiger Täuschung in diese Falle gelockt worden. Ein Vertrag, der auf Druck und Erpressung beruht, wird in der Rechtsprechung als sittenwidrig angesehen und ist null und nichtig. Aus diesem Grund stelle ich fest, dass dieser „Vertrag“ nicht rechtens war und es somit auch heute noch ist.

Basierend auf diesen „Vertrag“, in dem Deutschland als Alleinschuldiger bezeichnet wird, wurden Deutschland und seinen Verbündeten exorbitante Reparationsforderungen, die gar nicht zu tragen waren, auferlegt. Der damalige Reichsjustizminister Otto Landsberg von der SPD bezeichnete diesen durch den Versailler Vertrag hergestellten „Frieden“ als einen „langsamen Mord des deutschen Volkes“.

Die Vereinigten Staaten verweigerten ihre Unterschrift und schlossen 1921 ihren eigenen Vertrag mit Deutschland. Der südafrikanische Premierminister Jan Smuts warnte seinen britischen Kollegen Davis Lloyd George, dass solch ein „Vertrag“ nach einer Generation zu einem neuen Krieg führen müsse, zu dem es, wie wir wissen, im Jahr 1939 kam.

Und auch hier stellt Schultze-Rhonhof fest, dass Deutschland nicht der Alleinschuldige war, wenn auch das Hitlerregime, das den furchtbaren und unfassbaren Holocaust am jüdischen Volk und diversen Minderheiten zu verantworten hat, alles andere als unschuldig war.

Deutschlands Beitrag zum Zweiten Weltkrieg sieht der Historiker in zwei Ereignissen, die vor dem Zweiten Weltkrieg stattfanden: die Angliederung des Sudentenlandes an das Reich im Oktober 1938 und die Besetzung der Tschechei als Rest der im März 1939 zerfallenen Tschechoslowakei. Beide Vorgänge hätten das Ausland gegen Deutschland aufgebracht. Der Anschluss des Sudetenlandes kam Schultze-Rhonhof zufolge nur dadurch zustande, dass Hitler den Anschluss mit der Drohung, andernfalls Krieg mit der Tschechoslowakei zu führen, durchsetzte. Der Anschluss der Sudentengebiete löste in England und Frankreich eine Welle der Kriegsvorbereitungen und antideutschen Stimmen aus. Die Medien in Frankreich und London redeten von Kriegsgefahr, als Hitler begann, die Polen wegen Danzig zu bedrängen.

Den durchschlagenden unmittelbaren Anlass für den Kriegsausbruch sieht Schultze-Rhonhof allerdings in der Besetzung der Tschechei, die Schultze-Rhonhof als Bruch des Völkerrechts bezeichnet.

England habe bereits mit dem „Friedensschluss“ von 1919 den ersten Beitrag zum verhängnisvollen Zweiten Weltkrieg geleistet. Die britische Regierung konstruierte Schultze-Rhonhof zufolge zusammen mit den anderen Siegermächten ihre „Balance of Power“ (Gleichgewicht der Mächte) für Europa, die auf einen auf Dauer angelegten Konflikt zwischen Deutschland, der Tschechoslowakei und Polen aufgebaut sei. Schultze-Rhonhof schreibt:

„Die in Versailles vorgenommene Eingliederung des Siedlungsraumes von fast fünf Millionen Deutschen in die neu geschaffenen Staaten der Polen und der Tschechen und Slowaken und die Danzig-Pommerellen-Konstruktion sind dazu angelegt, die Deutschen, die Tschechen und die Polen ‚miteinander zu beschäftigen‘ und sie im Streit zu halten. Besonders Danzig als Kind von drei geschiedenen Elternteilen – Deutschland, Polen und dem Völkerbund – musste irgendwann zu Konflikten und Veränderungen führen. Neue Kriege sind damit seit Versailles abzusehen. Man hat das in England auch erkannt. Die britischen Regierungen seit 1920 haben diese Kriegsgefahr billigend in Kauf genommen, wenn nicht sogar bewusst erhalten.“ (Schultze-Rhonhof 2012, S, 581)

Ein weiteres Problem sieht Schultze-Rhonhof darin, dass England die Memelfrage schleifen, das Danzig-Korridor-Problem bestehen und die Rüstungsfragen ungelöst lässt.1Zur Erläuterung: „Pommerellen“ ist der polnische Name von Westpreußen; das Memelland liegt nördlich von Ostpreußen und wurde durch den Versailler Vertrag von Deutschland abgetrennt; durch die Gründung des polnischen Staates mit Zugang zum Meer wurde Ostpreußen vom Reich abgetrennt. Dadurch entstand der „Polnische Korridor“.

„Sie ignorierten die Minderheiten-Nöte in Polen, in Frankreich und in der Tschechoslowakei. Sie nehmen Österreichs Anschlusswillens nicht zur Kenntnis, und sie tolerierten Frankreichs Anspruch, dass Deutschlands Grenze dorthin auf Dauer ungeschützt blieb. […] Englands Beitrag zur permanenten Kriegsgefahr ab 1936 besteht darin, dass es die von ihm mitgeschaffenen Störfaktoren von Versailles nicht beseitigt, solange dies im Frieden möglich wäre.“ (Schultze-Rhonhof, 2012, S. 582; an neue Rechtschreibung angepasst)

Einen weiteren Beitrag sieht Schultze-Rhonhof in Englands Flottenrüsten. Vertraglich festgelegt war, die britischen Streitkräfte einschließlich der Flotte auf das Minimum, das mit der nationalen Sicherheitsvereinbarung vereinbar ist, festgelegt wird, doch tatsächlich beteiligte sich Großbritannien am Rüstungswettstreit zwischen USA und Japan. Weiter schreibt Schultze-Rhonhof: „Die englische Regierung schlägt Polen, wie auch der Sowjetunion und Frankreich bereits am 20. März 1939 ein Viererbündnis gegen Deutschland vor.“

Der letzte und direkte Beitrag Englands zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs war nach Schultze-Rhonhof ein Doppelspiel, das die britische Regierung am Ende mit der deutschen Reichsregierung getrieben hätte. In der letzten Woche vor Beginn des Krieges teilten der britische Premierminister Neville Chamberlain und sein Außenminister Edward Frederick Lindley Wood, 1st Earl of Halifax, Hitler mit, dass sie ein Interesse an einem deutsch-britischen Bündnis hätten und quasi als Makler zwischen Polen und Deutschland wirken wollten. An Warschau übermittelten sie allerdings, dass man von den Polen nur Gespräche, aber kein Entgegenkommen erwarte. Den Deutschen aber sagten sie, sie hätten den Polen die deutschen Bedingungen empfohlen. Gleichzeitig rieten sie aber Polen, nicht auf das deutsche Angebot einzugehen. Als die Wartezeit (Hitler hatte für den Beginn der Verhandlung eine Frist gesetzt) verstrichen war, teilte man dies der deutschen Regierung mit. So platzten die Gespräche, und Hitler marschierte in Polen ein.

Auch Frankreich gibt Schultze-Rhonhof eine Mitschuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs. Das Land gehört Schultze-Rhonhof zufolge zu den Vätern der Völkerbundsmandate Memel und Danzig. Damit sicherten sie sich einen Einfluss und ein Präzedenzrecht in der Ostsee, in der sie als Nichtanrainerstaat ansonsten keine natürlichen Interessen zu vertreten haben.

Schultze-Rhonhof wirft Frankreich vor, auf vier Wegen Deutschlands Souveränität und seine äußere Sicherheit zu untergraben zu haben. So erhielten sich die Franzosen von Versailles an unter Verletzung ihrer Abrüstungspflichten für knapp anderthalb Jahrzehnte eine vielfache Militärüberlegenheit gegenüber Deutschland. Weiter blockierten sie, wie Schultze-Rhonhof weiter schreibt, die Genfer Abrüstungsverhandlungen in den Jahren von 1927 bis 1933 mit Erfolg und verhinderten so, dass Deutschland wieder selbstschutzfähig ist. Weiter habe Frankreich die Schwächen Deutschlands mehrfach ausgenutzt, um trotz des geschlossenen Friedens seine Truppen mehrmals in Deutschland einmarschieren zu lassen. Und Schultze-Rhonhof nennt noch einen weiteren Beitrag Frankreichs: die Errichtung einer Mauer von antideutschen Militärverträgen rund um Deutschland. Damit sei es Frankreich gelungen, mit der diesen Verträgen mit Polen, der Tschechoslowakei, Jugoslawien, Rumänien, der Sowjetunion und Belgien, Deutschland und Österreich einzukreisen.

Kurz der Besetzung der Rest-Tschechei durch Hitler im Januar 1939 torpedierte die französische Regierung die Verhandlungen zwischen Hitler und Polen, in dem es Polen riet, hart zu bleiben und verwies auf die Freundschaft zwischen Frankreich und Polen und signalisierte Kriegsbereitschaft. Schulze-Rhonhof erhebt ungeheure Vorwürfe gegen Frankreich, wenn er schreibt:

„Wie die Welt ein halbes Jahr danach erfahren wird, macht Frankreich während des Polenfeldzugs […] keinen militärischen Gebrauch von seiner ‚Kriegsbereitschaft‘. Es greift nicht in den Überlebenskampf Polens ein. Das lässt nicht nur den Verdacht, sondern sogar den Schluss zu, dass die französische Regierung schon im Januar 1939 versucht, Polen im französischen Interesse in einen Krieg zu locken. Polen soll Deutschland weitere Revisionen des Versailler Vertrags mit seinen Waffen stoppen und, wenn nötig, als Frankreichs Stellvertreter dafür bluten.“ (Schultze-Rhonhof, 2012, S. 588)

Auch dem von Deutschland überfallenen Polen misst Schultze-Rhonhof einen gewissen Anteil der Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bei. Als Polen nach durch Versailler (wieder-) gegründet wurde, begann es dem Autor zufolge innerhalb von vier Jahren, Kriege gegen fast alle seinen Nachbarn zu führen. Bereits Ende 1918, noch vor der Festlegung der Grenzen durch Versailles, habe es den Waffenstillstand Deutschlands an der Westfront und die Revolution im Deutschen Reich genutzt, um die Provinz Posen in Besitz zu nehmen, und im Januar 1919, drei Monate, bevor die deutsche Delegation in Versailles zugelassen wurde, setzte die polnische Regierungsdelegation bereits am Konferenzort bei den Siegern durch, dass der größte Teil Westpreußens mit überwiegender deutscher Bevölkerung ohne Volksabstimmung Polen zugesprochen wurde, was Ostpreußen vom Deutschen Reich abtrennte und somit das bereits erwähnte Korridorproblem in die Welt rief.

Nicht erfüllte Gebietsforderungen seitens Polens rückten ab 1939 wieder in den Mittelpunkt der Berichterstattung. Sie wollten Pommern, Ober- und Mittelschlesien, Ostpreußen und Danzig.

Schon in den Jahren sichern 1919 und 1921 versuchten die Polen, sich Oberschlesien einzuverleiben. 1920 führte man Krieg gegen die Sowjetunion und Litauen, wobei Polen die polnisch-sowjetische Grenzziehung durch den „Höchsten alliierten Rat“ der Sieger missachtet und Land annektiert, in dem mehrheitlich Weißrussen und Ukrainer leben. Dieser Rechtsbruch hatte laut Schultze-Rhonhof zur Folge, dass Polen sich zwei weitere Probleme schaffte: die Dauerfeindschaft mit der Sowjetunion und starke Minderheiten, die es bis 1939 nicht integrierte. Dafür musste es 1939 mit dem Einmarsch der russischen Armee büßen. Polen annektiert im 1920 die litauische Hauptstadt Wilna samt Umgebung und 1938 marschierte Polen nochmals mit Truppen an der litauischen Grenze auf und verlangte die völkerrechtliche Anerkennung dieser Annektion. Polen drohte Litauen mit Krieg, falls dieses die Annexion nicht akzeptierten würde. Weiter postierten sich polnische Truppen bei Teschen vor der tschechischen Grenze und nahmen Teschen ein. Schultze-Rhonhof schreibt:

„Mit der Teschen-Eroberung von 1938 verwirkt Polen außerdem den Schutz des Litwinow-Protokolls von 1929 und des Polnisch-Sowjetischen Nichtangriffspaketes von 1932. Mit ihrer vertragswidrigen, provozierenden Mobilmachung gegen Deutschland vom März 1939 als direkte Antwort auf ein deutsches Verhandlungsangebot veranlasst die polnische Regierung Adolf Hitler, den Deutsch-Polnischen Freundschafts- und Nichtangriffspakt von 1934 aufzukündigen. Auch wenn diese Entscheidung Hitlers völkerrechtlich umstritten ist und als überzogen gilt, so wird sie doch von Polen selbst ausgelöst. So schafft Polen bis zum Kriegsende einen vertragsfreien Raum, in dem nur noch die Regeln des Stärkeren gelten, wie Polen sie seit 1918 gegenüber fast allen Nachbarstaaten angewendet hat.“ (Schultze-Rhonhof 2012, S. 592; Rechtschreibung angepasst)

Weiter schreibt er:

„Der zweite große Beitrag Polens zum Kriegsausbruch ist seit Langem im Umfang der Polen mit ihren nationalen Minderheiten angelegt. Trotz aller Minderheitenschutzverträgen, die geschlossen, gekündigt und weiter nicht beachtet werden, ist das Los der Deutschen, Weißrussen und Ukrainer in Polen derart hart, dass die Heimatstaaten fast immer einen Anlass hatten, zum Schutz der in Polen Unterdrückten einzuschreiten. Ab Mai 1939 nehmen die Verfolgungen und Drangsalierungen der Minoritäten wieder in einer Weise zu, dass eine neue vertragliche Absicherung der Menschen- und Bürgerrechte der deutschsprachigen Bürger Polens unaufschiebbar wird. So überlagert die deutsch-polnische Minderheitenfrage zum Schluss das Danzig-Korridor-Problem und gibt ihm eine eigene, gefährliche Dynamik. Hitler kommt damit unter einen Zeitdruck, der allein mit Danzig und dem Korridor nicht so entstanden wäre. Polens Art, mit seinen elf Millionen Bürgern fremder Muttersprache umzugehen, ist der Brandbeschleuniger zum Ausbruch des Krieges am 1. September 1939.“ (Schultze-Rhonhof 2012, S. 593; Rechtschreibung angepasst)

Der Beitrag, den die Sowjetunion zum Entstehen des Zweiten Weltkrieg leistet, hat Schultze-Rhonhof zufolge mindestens drei Wurzeln: einmal die strategischen Traditionen als Erbe aus der Zarenzeit, dann ein Weltmissionswille als Ergebnis der bolschewistischen Revolution und drittens der Drang zur Wiederherstellung von Russlands alter Größe als Folge des verlorenen Ersten Weltkriegs. Russland erlitt infolge des Ersten Weltkriegs zahlreiche Landverluste wie z. B. die drei Baltenrepubliken, Finnland und weite Teile Weißrusslands und der Ukraine, die souveräne Staaten oder Teile des polnischen Staates wurden. So sei der gelungene Versuch Moskaus 1939 seine im Osten Polens verlorenen Gebiete zurückzuholen, sei es allein oder mithilfe einer Kriegsallianz mit Großbritannien und Frankreich oder mit der Hilfe Deutschlands zustande gekommen, wobei auch die baltischen Staaten 1940 wieder sowjetisch wurden. Hitlers Nationalsozialismus als Konkurrenzprodukt habe aggressiver auf den sowjetischen gewirkt „als die bis dahin eher indifferenten Lebens- und Gesellschaftsideen in den anderen kapitalistischen Staaten“.

Deutschland und die Sowjetunion lebten Schultze-Rhonhof zufolge seit 1933 zwar in dauernder Gegnerschaft, zunächst jedoch, ohne dass ein Krieg ausgebrochen sei. Der Gegensatz zwischen Kapitalismus und Kommunismus habe jedoch in indirekter Weise zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs beigetragen. 1939 sei Stalin dann bereit gewesen, an einem Krieg teilzunehmen, um erstens seine an Polen verlorenen Gebiete wiederzugewinnen und zweitens um mit einem neuen Krieg in Europa die Gesellschaft in den kapitalistischen Staaten durch Kriegselend und Kriegsfolgen zu verändern und sie für die Idee des Kommunismus empfänglicher zu machen.

Aber auch der USA schreibt Schultze-Rhonhof einen Beitrag zum Zweiten Weltkrieg zu:

„Die Vereinigten Staaten tragen ihre Mitschuld am Desaster von Versailles und daran, dass das Danzig-Korridor-Problem nicht friedlich aus der Welt geschafft wird, ehe es zum Anlass eines neuen Weltkriegs wird. Es ist der Anspruch der Nordamerikaner auf die Ausbreitung ihres Marktes, ihrer Macht und ihrer Wertvorstellungen.“ (Schultze-Rhonhof 1012, S. 596; Rechtschreibung angepasst)

So waren die Amerikaner, wie Schultze-Rhonhof schreibt, von dem Wunsch beseelt, die drei „Schurkenstaaten“ Deutschland, Italien und Japan zu „befreien“. (Hier könnte man noch hinzufügen, dass die aktuelle Amerika-Außenpolitik von dem gleichen Geist beseelt ist.)

Die Roosevelt-Regierung habe sehr bald nach Hitlers Amtsantritt mit einer Schärfe gegen Deutschland reagiert, die zwischen souveränen Staaten, die im Zustand gegenseitigen Friedens leben, äußert ungewöhnlich sei. Schultze-Rhonhof nimmt an, dass Roosevelt auch gegen jede andere deutsche Regierung vorgegangen wäre, die versucht hätte, Deutschland von den Strafbedingungen von Versailles zu lösen. Als einen weiteren Anteil sieht Schultze-Rhonhof, dass die USA nach Versailles duldeten, dass Großbritannien, Italien und Frankreich die meisten seiner 14 Punkte übergingen oder missachteten. „Sie lassen eine Nachkriegsordnung in Europa zu, von der sie wissen, dass sie in den Krieg führt.“ Und weiter:

„Er [Roosevelt, Anm. RMH] sieht ‚Frieden und Gerechtigkeit‘ allein in der Bewahrung des Status quo der Ländergrenzen in Europa. Dass das von den Amerikanern selber proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch zu Frieden und Gerechtigkeit gehört, kam Roosevelt in seiner Voreingenommenheit gegenüber Deutschland nicht erkennen. Roosevelt malt Hitlers Expansionsplan an die Wand, noch ehe der Diktator sich zu seiner Absicht, Österreich anzugliedern und die Tschechei zu annektieren, öffentlich geäußert hat. Der amerikanische Präsident setzt seinen ‚Feldzug‘ gegen Deutschland fort, auch als Hitler nacheinander einen Freundschaftsvertrag mit Polen schließt, Frankreich den Besitz von Elsass-Lothringen garantiert und England mit Vertrag zusichert, die deutsche Flotte bei 35% der britischen zu begrenzen. Erst mit Hitlers Untat an den Tschechen gibt es völkerrechtlich einen Grund, gegen Deutschland Krieg zu führen. Doch beim deutschen Einmarsch in die Tschechei sind Roosevelt die Hände vom Senat gebunden. So verspricht er Polen, Briten und Franzosen bei einem Krieg gegen Deutschland aktiv zu unterstützen.“ (Schultze-Rhonhof 1912, S. 598-599; Rechtschreibung angepasst)

In London habe Roosevelt massiv darauf gedrängt, dem deutschen Revisionswunsch (Versailles) Einhalt zu gebieten. Dabei habe er übersehen, dass es die Vereinigten Staaten gewesen sind, die in Versailles erst ihr Wort gebrochen und dann den Danzigstreit geboren hätten. Schultze-Rhonhof schreibt weiter:

„Der amerikanische Präsident will 1939 eine Danzigeinigung verhindern oder Krieg. Deshalb unterlässt er eine Warnung an die Warschauer Regierung, als er am 23. August durch den Verrat des deutschen Diplomaten von Bittenfeld erfährt, dass ‚Ostpolen‘ soeben mit dem berüchtigten ‚Geheimen Zusatzprotokoll‘ den Sowjets als Interessensphäre zugesprochen worden ist. Der Präsident der USA will offensichtlich nicht, dass der Staat Polen seine ja nur begrenzten Rechte im Freistaat Danzig aufgibt, um damit – was nun für die Polen zwingend wäre – die neu entstandene Gefahr für ‚Ostpolen‘ abzuwenden. Roosevelt hat so verhindert, dass sich der aktuelle Kriegsgrund jetzt noch in Luft auflösen kann. Sein Botschafter in England Josef Kennedy hat im Dezember 1945 rückblickend auf seine Zeit in London gesagt: Weder die Franzosen noch die Briten hätten aus der deutsch-polnischen Frage einen Kriegsgrund gemacht, wenn nicht Washington dauernd gebohrt hätte.“ (Schultze-Rhonhof 2012, S. 599; Rechtschreibung angepasst; Hervorhebung durch Schultze-Rhonhof)

Nun sind die meisten Historiker der Meinung, Deutschland trage die Alleinschuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und Hitler hätte es auf einen Krieg Richtung Osten abgesehen, um dort Lebensraum für das deutsche Volk zu schaffen. Diesen Plan äußerte er bereits in seinem Buch Mein Kampf. Und grundsätzlich herrscht darüber Einigkeit, dass Deutschland den ersten Schuss abgegeben hat. Schultze-Rhonhof glaubt, dass Hitler erst 1941 seinen Plan vom deutschen Lebensraum im Osten wieder aufgegriffen habe. Dazu Schultze-Rhonhof im Wortlaut:

„Dass sich der Krieg gegen Russland dann zu einem solchen Krieg um Lebensraum entwickelt hat, hat – wie dargestellt – ebenfalls nichts mit der Vorgeschichte und den Gründen für die Kriegseröffnung von 1941 zu tun. Er entsprang der oben beschriebenen politisch-strategischen Entwicklung ab Oktober 1940. Dass dieser sich dann zum Eroberungs- und Vernichtungskrieg entwickelt hat, lag an Hitlers wieder erwachten Lebensraum-Vorstellungen und an seiner ideologisch fundierten Unerbittlichkeit, die der sowjetischen entsprach und seinem Rassenwahn.“ (Schulze-Rhonhof 2012, S. 614, Rechtschreibung angepasst)

Wenn wir uns Hitlers okkulte „Vorbildung“ (s. Horn: Roland, M.: Hitler – UFOs -Okkultismus: Die unheilvolle Verbindung) -betrachten, ist tatsächlich nicht auszuschließen, dass Hitler diese Ideologie und dieser Rassenwahn bewusst „eingeimpft“ wurde (möglicherweise von „Allens“ Insidern), was freilich seine Schuld an zahlreichen Verbrechen, allen voran der Holocaust, nicht mindert! Wenn es aber tatsächlich eine dunkle „Schattenregierung“ der Welt gibt, die einst die Regierung auf der ganzen Erde übernehmen will, wird klar, dass man ein geeintes Deutschland in den Grenzen von 1871-1914 so nicht stehen lassen kann, denn ein großes und stolzes Land in dieser Form zu erhalten, könnte für die Übernahme der Macht gefährlich werden. Deswegen musste Deutschland zerstückelt und ihm sein Stolz genommen werden. Und das geschah letztlich vollständig durch den Holocaust am jüdischen Volk, den letztlich Hitler und seine Führungselite allein zu verantworten hatten (nicht das deutsche Volk an sich!), der wohl aber durch seine okkulten Quellen und durch Beeinflussung anderer auf die Schiene des Judenmordes gebracht wurde, und letztlich hat ja gerade Israels Präsident Benjamin Netanyahu in einer Rede vor dem zionistischen Weltkongress gesagt, dass der Großmufti von Jerusalem, Mohammed al-Husseini, mit dem er befreundet war, Hitler riet, die Juden zu verbrennen! (s. bspw. Hier: http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-rede-von-benjamin-netanjahu-wer-war-der-mufti-von-jerusalem/12485074.html)

Das Ziel des wohl grausamsten Antisemiten aller Zeiten, Hitler, war es zunächst, die Juden aus Deutschland zu vertreiben, und er verhandelte sogar eine Zeit lang mit der zionistischen Bewegung, da sich hier die Interessen kreuzten: Die Zionisten wollten die Juden wieder in ihrem angestammten Land, Eretz Israel, dem von den Römern besetzten Land, die Israel um 70 n. Chr. aus ihrem Land vertrieben hatten und von ihnen fortan Palästina genannt wurde, wieder ansiedeln und Hitler wollte die Juden aus Deutschland heraus haben. (S. hierzu Francis R. Nikosia: Hitler und der Zionismus)

Nachdem, wie wir ebenfalls aus Hitler – UFOs – Okkultismus: Die unheilvolle Verbindung erfahren, wurde versucht, die Aufnahme von Juden in Palästina und anderen Ländern zu verhindern  (was tatsächlich auf eine Verschwörung hinweist), ließ Hitler (auch wenn bisher kein schriftlicher Befehl dazu gefunden wurde), den Holocaust einleiten, der über sechs Millionen Juden das Leben kosten sollte und gegen den die Amerikaner und die Engländer wie gehört, nichts bzw. kaum etwas unternahmen, obwohl dies möglich gewesen wäre! Mit dem durch den hasserfüllten Hitler und seinen Helfern wie Heinrich Himmler und Adolf Eichmann durchgeführten Holocaust hatten die Verschwörer nun den dicken schwärzesten Fleck auf Deutschlands einst weiser Weste gesetzt, der dem deutschen Volk für immer seinen Stolz nehmen sollte!

Oft wird von Verschwörungstheoretikern behauptet, dass der Holocaust dazu dienen sollte, die Notwendigkeit der Errichtung des Staates Israel zu zeigen, doch dieser Gedanke ist nicht plausibel. Wenn es die Verschwörer tatsächlich gibt, dann muss es allem Anschein nach ihr Ziel gewesen sein, gerade dies zu verhindern und das jüdische Volk leiden zu lassen bzw. auszulöschen. Wie wir wissen, wurde das jüdische Volk spätestens seit der Vertreibung aus ihrem Land überall verfolgt. Dies muss systematisch geplant gewesen sein, und hier kann auch eine NWO-Verschwörung kaum verantwortlich gewesen sein. Dafür, dass die Juden seit 2.000 Jahren geplant verfolgt werden, muss eine überirdische Kraft verantwortlich sein, und wenn wir die theoretische Möglichkeit von Zeitreisenden aus einer fernen Zukunft beiseitelassen, sind wir wieder bei unseren okkulten Mächten angelangt, die offensichtlich, wie es auch das Alte Testament zeigt, ein besonderes, wenn auch makabreres, Interesse am jüdischen Volk zeigten, wie in Hitler – UFOs- Okkultismus: Die unheilvolle Verbindung ausgeführt wird.

Wenn wir aber wieder auf Deutschland zurückkommen, so wurde der Rest dieses einst stolzen Landes in drei (nicht zwei!; die temporäre Sonderstellung des Saarlandes sei an dieser Stelle einmal außer Acht gelassen) Teile gespalten: im Westen die BRD, die aus den drei Wirtschaftszonen der Westalliierten hervorging, in der Mitte die DDR, die aus der sowjetischen Besatzungszone entstand, und im Osten die verbliebenen Ostgebiete des Deutschen Reiches, die größten Teil Polen zur Verwaltung übertragen wurden. (Der nördliche Teil Ostpreußen wurde der Sowjetunion unterstellt.)

Die Regierung der DDR erkannte die Oder-Neiße-Linie als Ostgrenze zu Polen an und verzichtete somit die Ostgebiete zugunsten Polens. Ansonsten wurde hier anfangs noch von der möglichen Vereinigung mit der BRD gesprochen. Die frühe BRD erkannte die DDR nicht als eigenen Staat an und erhob Ansprüche auf die verlorenen Ostgebiete. Man versprach, dass man die Oder-Neiße-Linie nie als Grenze anerkennen würde und dass die BRD kein neuer Staat sei, sondern lediglich ein Provisorium, das nur bis zu einer Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands Bestand habe solle. Aus diesem Grund wurde der BRD auch keine Verfassung gegeben, sondern ersatzweise ein „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“.

Die Abspaltung der Ostgebiete führte zu einer beispiellosen Vertreibung der deutschen Bürger aus den Ostgebieten nach Westen. Diese Vertreibung, die auch Sudetendeutschland betraf, wird hierzulande oft kleingeredet, aber der Magister und Buchautor Rolf-Josef Eibicht und seine Co-Autorin Anne Hipp bezeichneten diesen in ihrem Buch Der Vertreibungs-Holocaust gar als „Holocaust“ und „Jahrtausendverbrechen“.

Eibicht weist darauf hin, dass die Aussiedlung der Deutschen, der Potsdamer Konferenz der Alliierten im Juli und August 1945 zufolge, in „ordnungsgemäßer und humaner Weise“ stattfinden solle. Dies sei jedoch so nicht geschehen. Eibicht schreibt, dass vor drei Ausweisungswellen, die zwischen Juli 1945 und 1947 stattfanden, es bereits zu Massenverhaftungen kam. Bereits hier schreibt Eibicht, dass dem Bundesarchiv zufolge die Gewaltakte „überwiegend in brutalster, teils sadistischer Art mit Peitschen, Gummiknüppeln oder Gewehrkolben, teils bis zur Todesfolge, ferner in willkürlichen Erschießungen und en wie auch Vergewaltigungen von Frauen“ durchgeführt wurden. Es habe in Polen regelrechte Vernichtungslager zu diesem Zweck gegeben. (KZ Lamsdorf)

Diese Vertreibung könne z. T. auch als Flucht gesehen werden, meint Eibicht, denn: Ostdeutsche und Sudentendeutsche mussten aufgrund der „ungeheuren Bedrohung durch Polen, Russen und Tschechen“ unverzüglich flüchten, aber in der sicheren (und leider falschen) Überzeugung, bald in ihre Heimat zurückkehren zu können. Plünderungen und Brutalität, Vergewaltigungen, Erschießung von Zivilisten, insbesondere durch sowjetische Soldaten, ereigneten sich, wie Eibicht schreibt.

Dieser Autor schätzt, dass aufgrund verschiedener Quellen während der Vertreibungswellen es zu etwa 13,7 Todesopfern kam. Dazu zählen Deutsche, die aus Polen, Estland, Lettland oder zu Litauen, eigentlich ganz Osteuropa kamen.

Die Zahl mag wohl weit übertrieben sein, die Begriffe „Jahrtausendverbrechen“ und „Vertreibungsholocaust“ überzogen, doch Eibicht hat zweifelsfrei recht, wenn er schreibt, dass diese Verbrechen nie geahndet wurden. Da nie ein Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Alliierten bestand, ist dies vielleicht auch kein Wunder. Der 2+4-Vertrag, der die „Wiedervereinigung“ (in Wirklichkeit den Anschluss der DDR an die BRD) beschloss, wird oft wie ein Friedensvertrag gehandelt, ist aber keiner, denn die Frage nach Reparationszahlungen wurde nicht behandelt.2Zu diesem Vertrag schreibt der Autor Helmut Schröcke in seinem Buch „Kriegsursachen und Kriegsschuld: „Dieser Vertrag musste unter Zwang geschlossen werden, wie Kohl am 13.6.1990 vor Politikern der CDU/CSU ausführte. Die englische Premierministerin Thatcher schrieb in ihren Erinnerungen (Downing Street 10, 1993): ‚Meine Politik … zwang die Regierung der BRD, die Grenzfrage mit ihren östlichen Nachbarn zu klären‘ im Sinne des völkerrechtlichen Verzichts auf die deutschen Ostgebiete. Nach der Konvention über die Verträge von Wien 1969 sind Verträge, die unter Zwang abgeschlossen wurden, ex tunc nichtig. Dies betrifft auch die damit erzwungenen Änderungen des Grundgesetzes. (Schröcke 2000. S. 207 (Fußnote 25); Rechtschreibung angepasst)

Begründet wird dies mit der Behauptung, dass, wenn Deutschland anstelle des 2+4-Vertrages einen Friedensvertrag abgeschlossen hätte, es möglicherweise im Rahmen eines Friedensvertrages von 50 Staaten auf dem Tisch gehabt hätte, scheibt Horst Teltschik, der ehemalige Berater Helmut Kohls (http://www.deutschlandfunk.de/zwei-plus-vier-vertrag-alle-forderungen-erledigt.694.de.html?dram:article_id=314217).

Aber wer weiß: Vielleicht hätte Deutschland auch Anrecht auf Entschädigungen, sei es in Form von Land oder finanziellen Leistungen durchsetzen können, vor allen Dingen dann, wenn man Nägel mit Köpfen gemacht hätte, und einen Friedensvertrag gleich für den Ersten Weltkrieg gefordert hätte, der Versailles ersetzt und auf Gerechtigkeit beruht. Dann hätte man die Horror-Reparationen für den Ersten Weltkrieg, die Deutschland unverdient und dazu noch in einer horrenden Höhe Deutschland auferlegt wurden, zurückfordern und mit den noch ausstehenden wirklich gerechten Reparationsleitungen verrechnet werden. Dann hätte man selbstbewusst in die Friedensverhandlungen gehen können – und zwar auf der Basis der Grenzen von 1871-1914! Das wäre zumindest in der Theorie möglich gewesen und ist theoretisch immer noch möglich.

Stattdessen verzichtete die Regierung Kohl/Genscher in diesem Pseudo-Friedensvertrag auf die deutschen Ostgebiete! Eibicht spricht in diesem Zusammenhang von einem Verrat an den Heimatvertriebenen.

Vor dem 2+4-Vertrag habe das gegolten, was das Verfassungsgericht zum Grundvertrag zum 31. Juli 1974 feststellte:

„III. Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. … Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit … Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert“. (Zit. n. Eibicht/Hipp 2009, S. 169; Auslassungen durch Eibicht; Rechtschreibung angepasst)

Vor dem Abschluss des 2+4-Vertrages beinhaltete das Grundgesetz eine Präambel, in der es hieß: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“. Eibicht bezeichnet den 2+4-Vertrag als ein „Super-Versailles“.

Diesem Vertrag zufolge sei Deutschland ein souveräner Staat, und dazu sagt Professor Emil Schlee, Historiker und Soziologe, der in drei Kommunalparlamenten Landtagsabgeordneter in Hessen war. „Das konnte man schon im sogenannten Deutschland-Vertrag 1952/1954 lesen.“ (Zit. n. Eibicht)

Eibicht stellt fest:

„Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ wird von der herrschenden politischen Klasse als ein Ersatzfriedensvertrag angesehen und suggeriert, ein regulärer Friedensvertrag sei nun nicht mehr nötig. Jahrzehntelang hatte man die gegenteilige Auffassung vertreten, die offene ostdeutsche Frage der Oder-Neiße-Gebiete unter Friedensvorbehalt gesehen. Ein Friedensvertrag, der seit 1945 ständig in Aussicht gestellt worden wurde und nach wie vor aussteht. Glasklar ist, dass die deutschen Ostgebiete preisgegeben wurden, ohne die Betroffenen zu befragen. Bei wichtigen politischen Entscheidungen, bei grundlegenden Entscheidungen von nationalem Interesse, in schicksalhaften Fragen kann das deutsche Volk nicht mitbestimmen, es wird als der einzige und eigentliche Souverän von den Machtträgern ganz einfach nicht befragt. Ein Zustand, der dringend einer Änderung bedarf.“ (Eibicht 2009, S. 173; Rechtschreibung angepasst)

Und Eibicht glaubt, dass eine Korrektur tatsächlich möglich ist. Er schreibt:

„Die ökonomisch heruntergewirtschafteten, verkommenen und nahezu menschenleeren Landstriche Nordböhmens, Ostpommerns und Ostpreußen beispielsweise laden nahezu dazu ein,, durch rückkehrwillige deutsche Heimatvertriebene und ihren Nachkommen wieder neu besiedelt zu werden. Dies anzustreben wäre eine Politik zutiefst im nationalen Interesse des Volkes. Aber die deutsche Politik ist zurzeit ohne jede Vision und Konzeption, ohne jede Idee diesbezüglich.“ (Eibicht 2012, S.175; Rechtschreibung angepasst)“

Und Professor Schlee sagt zur Klausel im 2+4-Vertrag:

„Die entscheidende Frage aber ist noch gar nicht gestellt: Ist die Bundesregierung überhaupt berechtigt, einen Vertrag über Deutschland als Ganzes mit endgültigen Regelungen abzuschließen, zumal das deutsche Volk als eigentlicher Souverän und Betroffener in keiner Weise beteiligt war? Kann sie auf Gebiete verzichten, die sie niemals in Besitz hatte?

Da bekanntlich das Deutsche Reich laut Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 sowie mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht untergegangen ist, kann die Bundesrepublik Deutschland auch nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sein. Die Bundesrepublik Deutschland ist nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich und kann daher weder über die Ostgebiete verfügen noch auf sie verzichten. Sie würde auch gegen Völkerrecht verstoßen, wenn sie die im deutschen Osten vorgenommenen Annexionen anerkennen wollten und zugleich verfassungswidrig handeln, da laut Art. 25 GG die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und diesem vorgehen.

Daher ist zu beachten, dass die Vereinigung durch den Einigungsvertrag vom 6. September 1990 sowie der „Zwei-plus-vier“-Vertrag Vorgänge waren, die auch hinsichtlich der Unterzeichnung ausdrücklich nur für Ost- und Mitteldeutschland stattfanden. Die vorgenannten Rechtsprobleme tangieren auch die Wiener Vertragsrechtskonvention bei Nichtbeachtung des deutschen Rechts bei internationalen Verträgen im Sinne von Art. 53 (Nichtigkeit). Jede zukünftige Bundesregierung kann bei erfolgten Vertragsverstößen und Völkerrechtswidrigkeiten gegenüber Okkupationsmächten zu jeder Zeit deutsche Rechtsansprüche geltend machen.“ (Zit. n. Eibicht 2012, S. 175-176.)

Eibicht gibt auch eine Anmerkung Schlees wieder, in der es heißt: „Die vorstehenden Rechtsdarstellungen erfolgen in Anlehnung an die Abhandlung von Prof. Dr. jur. Hans-Werner Bracht: ‚Die Völkerrechtslehre des vereinten Teil-Deutschlands nach dem 3. Oktober 1990. Sonderdruck im Verlag Der Schlesier, Recklinghausen, März 1993“.

Eibicht stellt in der Folge Konzepte zur friedlichen Wiedergewinnung von Ostdeutschland und Sudentendeutschland vor, die an dieser Stelle aus Platzgründen jedoch nicht wiedergegeben werden können.

Interessant ist jedoch ein Zitat Eibichts aus einer israelischen Tageszeitung:

„Der offiziell verkündete Verzicht auf Ostdeutschland durch den ‚2+4-Vertrag kommentierte die Tageszeitung „Israel-Nachrichten“ in Tel-Aviv, ein Sprachrohr der deutschen Überlebenden der nationalsozialistischen Judenverfolgung, am 21. September 1992 wie folgt: ‚Die Japaner sind eisern. Sie unterscheiden sich von den Deutschen. Die haben sich mit dem Verlust ihrer Provinzen Schlesien, Pommern und Ostpreußen abgefunden. Das sind 100.000 Quadratkilometer deutsches Land. Ein Viertel von Deutschland. Trotzdem geben die Deutschen Dutzende Milliarden D-Mark an Russland und Polen… Die Japaner wollen sich mit dem Verlust von 5000 Quadratkilometern Inselland nicht abfinden. >Erst gebt uns die Inseln zurück, dann könnt ihr Geld von uns haben!< erklären sie in Richtung Moskau (…) So dumm wie die Deutschen sind die Japaner nicht … Die Japaner bleiben dabei: keine Inseln – kein Kredit. Könnte man nicht von diesen Japanern einiges lernen? Auch wenn man einen Krieg verliert, muss man nicht unbedingt zu allem Ja und Amen sagen.‘ Diesen Feststellungen der israelischen Tageszeitung in Tel Aviv ist nichts, absolut nichts mehr hinzuzufügen!“ (Zit. n. Eibicht 2008, S. 436, Auslassungen nach Eibicht)

Quelle:

Hitler – UFOs – Okkultimus: Die unheilvolle Verbindung

 

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