Steht Judenhass in Deutschland unter Denkmalschutz?

* von Gerd Buurmann (Tapfer im Nirgendwo)

Kein deutsches Amt darf einen Christen zwingen, Judenhass zu verbreiten. Eine Behörde in Sachsen-Anhalt macht jedoch genau das.

Calbe ist eine kleine Stadt mit etwas mehr als 8600 Einwohnern in Sachsen-Anhalt. Das Wahrzeichen dieser Stadt ist die St.-Stephani-Kirche mit ihren beiden 57 Meter hohen Zwillingstürmen. Vor einigen Monaten wurden an dieser Kirche Restaurationsarbeiten vorgenommen, bei der an der Nordseite der Kirche die Chimären abgenommen wurden. Chimären sind unechte Wasserspeier. Bei einer Chimäre handelt es sich um eine sogenannte „Judensau“.

„Judensäue“ sind eindeutige und obszöne Beleidigungen, die in deutlicher Bildsprache zeigen, für wie dreckig und widerwärtig Juden erachtet werden. Der „Judensau“ von Calbe mangelt es nicht an Deutlichkeit. Sie zeigt einen Juden, der das Arschloch eines Schweins leckt.

Nachdem diese brutale Beleidigung von der Kirche entfernt worden war, beschloss die Gemeinde einstimmig, die Beleidigung nicht wieder an der Kirche anzubringen. Der Pfarrer der Gemeinde, Jürgen Kohtz, erklärt, wenn es die Kirche ernst damit meine, andere Religionen zu respektieren und zu akzeptieren, gehöre so eine Skulptur nicht an eine Kirche und fügt hinzu, dass die Entscheidung von der Landeskirche mitgetragen werde. Die Kirche im Zentrum der Stadt sei ein Versammlungsort für die Menschen und dort könne so eine Figur, die andere Menschen anderen Glaubens beleidigt, nicht angebracht werden. Mit klaren Worten sagt er:

„Das geht nicht. Das ist eine Beleidigung anderer Menschen.“

Auch eine Tafel zur Einordnung der Beleidigung hält der Pfarrer nicht für ausreichend, da sich durch eine solche Tafel nichts an der Beleidigung anderer Menschen ändere.

Eigentlich dürfte damit alles gesagt und getan sein, aber da hat die Gemeinde die Rechnung ohne die Denkmalschutz-Behörde gemacht. Die deutschen Denkmalschützer verlangen, dass der mittelalterliche Originalzustand der Kirche wieder hergestellt wird und die „Judensau“ wieder an der Außenfassade angebracht wird. Da stellt sich die Frage:

Steht Judenhass in Deutschland unter Denkmalschutz?

Stellen Sie sich einen Mann vor, der einige Zeit seines Lebens ein überzeugter Neo-Nazi war und sich in der Zeit einige Tätowierungen des Hasses auf seinen Körper gestochen lassen hat. In späteren Jahren erkennt dieser Mann nun, dass er in jungen Jahren absolut auf dem falschen Weg war. Er steigt daher aus der Neo-Nazi-Szene aus und gibt viel Geld aus, um die Beleidigungen von seinem Körper entfernen zu lassen.

Was würden Sie sagen, wenn der Mann trotz seiner Abkehr vom Hass weiterhin seine hasserfüllten und beleidigenden Tattoos behalten müsste? Würden Sie das Argument zählen lassen, der Mann müsse damit reumütig zu seiner hasserfüllten Vergangenheit stehen?

Die Gemeinde in Calbe erklärt, die „Judensau“ sei „nicht mehr die Botschaft, die wir als Christen in die Welt geben wollen“, aber eine deutsche Behörde zwingt sie dazu, den Hass weiterhin in die Welt zu tragen.

Die St.-Stephani-Kirche ist zwar auch ein Wahrzeichen und ein Denkmal, aber in aller erster Linie ist sie eine lebendige Kirche. Dass dieser lebendige Körper und die Menschen, die darin beten, von einem deutschen Amt gezwungen wird, die alten Zeichen des Hasses weiterhin zu tragen, ist ein Skandal.

Die St.-Stephani-Kirche ist keine Leiche, die man so beerdigt, wie man sie vorgefunden hat, sondern lebendig und daher berechtigt, sich von dem Hass zu lösen, den sie einst verbreitet hat. Das Dokument des Hasses kann problemlos an einem separaten Ort ausgestellt werden, wo sich jede Person, die sich dafür interessiert, über die Geschichte des Christentums informieren kann.

Eine Kirche ist keine Gedenkstätte. In heute noch aktiven deutschen Ämtern gibt es keine Hakenkreuze mehr. Sie wurden entfernt, ohne dabei die Geschichte zu negieren. So wie ein deutsches Amt seine Symbole des Hasses in ein Museum geben darf, darf eine aktive und lebendige Kirche ebenfalls ihre Dokumente des Hasses in ein Museum geben, vor allem wenn die Gemeinde es selbst beschließt.

Der Neo-Nazi, der seine Tätowierungen entfernt, weil er erkannt hat, dass sie falsch sind, leugnet damit nicht seine Vergangenheit. Mit der Entfernung macht er jedoch klar, dass er den Rest seines Lebens nicht damit verbringen will, judenfeindliche Beleidigungen in die Welt zu tragen.

Die Gemeinde in Calbe hat ein Recht auf Reue, Buße und Umkehr. Die Einsicht, einen falschen Weg eingeschlagen zu haben und die stets vorhandene Hoffnung auf Vergebung ist Kern des christlichen Glaubens. Kein deutsches Amt darf einem Christen dieses Recht nehmen und vor allem darf kein deutsches Amt einen Christen zwingen, Judenhass zu verbreiten.

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