(Unterschrift zum Beitragsbild oben: „Ruft die Polizei“)
Letzte Woche verurteilte der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Turk die Operation in Jenin; er sagte, einige der eingesetzten Methoden und Waffen „werden allgemein eher mit der Führung von Feindseligkeiten in bewaffneten Konflikten in Verbindung gebracht als mit Strafverfolgung“.
„Der Einsatz von Luftangriffen ist unvereinbar mit den Regeln, die bei der Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen anwendbar sind. Im Kontext von Besatzung laufen Tote, die das Ergebnis solcher Luftangriffe sind, auf vorsätzliche Tötungen hinaus“, sagte er.
Was Turk sagt und was viele „Menschenrechts“-NGOs glauben, ist, dass ein kriegerischer Besatzer sich strikt an das Humanitäre Völkerrecht (International Humanitarian Law/IHL) halten muss, was bedeutet, dass jegliche Aktivität als polizeiartige Strafverfolgungsoperationen erfolgen müssen.
Staaten im Krieg hingegen müssen sich an das Menschenrechtsgesetz halten, das Kriege regelt. Die Genfer Konventionen sind die Quelle dieses Menschenrechtsgesetzes.
Turk hat Unrecht. Wenn Israel sich einer bewaffneten Gruppe Militanter gegenübersieht, kann es das Kriegsrecht nicht nur anwenden, sondern sollte das auch tun. Es ist absurd so zu tun, als ob Polizeiaktionen ausreichen würden um den Frieden zu erhalten, wenn eine bewaffnete Gruppe eine Stadt übernommen hat. Wenn Zivilisten protestieren, erfordert das Strafverfolgungsmaßnahmen; wenn es sich um schwer bewaffnete Militante mit Maschinenwaffen und Sprengsätzen handelt, erfordert das die Armee und das Recht für bewaffnete Konflikte.
Die Grenze zwischen den beiden ist nicht wirklich klar. Das wurde in einem 45-seitigen Artikel anerkannt, den die Internationale Überprüfung des Roten Kreuzes, „Use of force during occupation: law enforcement and conduct of hostilities“, von 2012 veröffentlichte.
Sobald es erwiesen ist, dass die Bedrohung von einem Mitglied einer organisierten bewaffneten Gruppe oder einem Zivilisten ausgeht, der ein direkter Teil der Feindseligkeiten ist, so über einen Fahrzeug-Sprengsatz, dann gilt das Rahmenwerk der Feindseligkeiten als Recht. In dieser Situation ist Gewaltanwendung nicht auf Polizeiarbeit beschränkt, obwohl solche Normen rechtlich weiterhin den Einsatz von Gewalt gegen Zivilisten regeln, die sich nicht direkt an Feindseligkeiten beteiligen. … Die gesetzlich zulässige Gewalt zur Abwehr gegen einen Sprengsatz oder eine Selbstmord-Bombe durch Mitglieder einer organisierten Gruppe oder einen Zivilisten, der sich an Feindseligkeiten beteiligt, wird vom Verhalten der Normen für Feindseligkeiten geregelt. Zum Beispiel kann ein Soldat sich durch Luftaufklärung, menschlicher Geheimdienstmitarbeiter, anderer Beobachtungsposten und Checkpoints gelieferter Informationen oder sogar der Beobachtung gewisser Taktiken und Verfahren wissen, dass bald ein Anschlag stattfinden wird. Dieser Soldat muss nicht warten, bis der Angriff direkt vor der Ausführung steht oder der Angreifer sich in physischer Nähe befindet und bereits ist den Sprengstoff zu zünden, bevor er handelt, um die Bedrohung zu beseitigen. Um dieser Bedrohung zu begegnen, kann der Soldat Gewalt einsetzen, die durch die Verhaltensnormen für Feindseligkeiten geregelt wird.
In Wirklichkeit tendiert die Lage in Jenin sogar noch stärker zu einem richtigen Krieg, weil es dort ein Strafverfolgungs-Vakuum gibt. Die PA-Polizei geht nicht Jenin hinein. Wenn Israel der legale Besatzer ist, dann wäre verpflichtet rund um die Uhr Kräfte in Jenin zu haben – weil Strafverfolgung die Aufgabe des Besatzers ist!
Offensichtlich will niemand von den Leuten, die darauf bestehen, dass Israel Jenin besetzt hält, sehen, dass die israelische Polizei oder Soldaten dort Polizeiwachen öffnen und die Ordnung für die zivilen Bürger aufrecht zu erhalten. Aber wenn Israel der Besatzer ist, ist das genau das, wozu Israel verpflichtet ist!
Was beweist, dass Jenin und die gesamte Area A laut Völkerrecht nicht besetzt ist. Es handelt sich um eine Stadt mit einem Strafverfolgungs-Vakuum. Bis israelische Kräfte einmarschieren müssen, hat sich das ein einen ausgewachsenen militärischen Konflikt mit bewaffneten Milizen entwickelt, die niemanden außer sich selbst „verteidigen“.
Selbst herbei versucht Israel so weit wie möglich Strafverfolgungsparadigmen anzuwenden, wenn es in die Städte eindringt und versucht, Militante zu verhaften. Das setzt israelische Truppen und Polizei einem zusätzlichen Risiko aus.
Ich habe einen satirischen Thread geschrieben, der die Haltung der „Menschenrechts“-Gruppen etwas übertreibt, die in den Gebieten auf Israel ein striktes Strafverfolgungsparadigma anzuwenden:
So bestehen Amnesty und HRW darauf, dass Israel hinter den Terroristen her ist.
1. Am besten nichts tun. Sie sind vermutlich unschuldig und die PA sollte sich darum kümmern.
2. Wenn es absolut notwendig ist, einen bevorstehenden Akt des Widerstands aufzuhalten, bei dem definitiv israelische Zivilisten getötet werden, dann betretet die Stadt nicht mit Gewalt. Das macht einigen Kindern Angst und könnte Straßen oder Häuser beschädigen. Schickt nur ein paar Polizisten, um den Verdächtigen zu verhaften.
3. Warnt den Verdächtigen und die gesamte Stadt vorher, dass Israel plant, sie zu verhaften. Auf diese Weise gibt es keine Überraschungen.
4. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Verdächtige oder andere beschließen auf die Polizisten zu schießen oder sie zu sprengen, darf er oder sie mit Schusswaffenfeuer reagieren.
5. Wenn der Verdächtige sich freiwillig stellt, darf er weder durchsucht noch in Handschellen gelegt werden. Das wären schmerzhafte Vorgehensweisen und wenn der Verdächtige trans ist, könnte es beschämend sein, und es ist furchtbar einen Palästinenser zu beschämen.
6. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein gesamtes Bataillon schwer bewaffneter Militanter auf die Verhaftung damit reagiert, israelische Polizisten zu töten und zu verstümmeln, dann schickt einen weiteren und versucht es erneut. Benutzt höflichere Worte, wenn ihr seine Aufgabe erbittet.
7. Nach mehreren solchen Runden und vielen toten israelischen Polizisten darf die IDF dann mit einem einzelnen, unbewaffneten Geländewagen hinfahren. Soldaten dürfen Helme tragen. Versucht es erneut, bis ihr Erfolg habt.
8. Unter keinen Umständen darf ein Bulldozer eingesetzt werden. Unter keinen Umständen dürfen Drohnen eingesetzt werden. Unter keinen Umständen darf etwas eingesetzt werden, das über eine Pistole hinausgeht. All das ist verboten, weil es möglicherweise Zivilisten verletzen könnte.
9. Unter keinen Umständen darf der Verdächtige verletzt oder getötet werden. Er ist per Definition ein Zivilist, denn er trägt keine Uniform. Aggressiv zu sein bricht die Genfer Konvention und einen Haufen anderer internationaler Gesetze, die Amnesty nicht gelesen hat.
10. Die Annahme, dass ein Verdächtiger Zivilist ist, gilt auch für jeden, der angeblich Israelis in Israel selbst angreifen. Sie müssen friedlich verhaftet werden.
Ich hoffe, das klärt die NGO-Regelungen auf, wie Israel sich verteidigen darf. Kurz gesagt: Es darf es nicht.
Glücklicherweise ist das Völkerrecht nicht so restriktiv wie die Märchen-Version von Amnesty, HRW und der UNO.