Bundeskanzler Scholz zur etwaigen Verhaftung Netanjahus und Caroline Glick über die Verbrechen des IStGH

  • von Roland M. Horn

zum Beitragsbild oben: Der Internationale Strafgerichtshof in Frn Haag im Jahr 2018.
justflix, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Am 22.05.2024 berichtet NIUS, dass der Sprecher von Bundeskanzler Olaf Scholz indirekt sagte, dass im Falle einer Verurteilung durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Bundesregierung den internationalen Premierminister Benjamin Netanjahu „natürlich“ verhaften lassen würde, sollte tatsächlich ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgestellt werden.

Jedenfalls sagte Scholz‘ Sprecher Steffen Hebestreit, dass die Bundesregierung grundsätzlich Entscheidungen des Strafgerichtshofes umsetzen würde.


Oppositionsführer Friedrich Merz sagte gegenüber der Bild-Zeitung dazu, wie ich meine, mit Recht:

„Schon die Beantragung des Haftbefehls zugleich gegen Premier Netanjahu und Hamas-Führer Sinwar ist eine absurde Täter-Opfer-Umkehr“

und:

„Das Schweigen der Bundesregierung bis hin zur Andeutung des Regierungssprechers, dass Netanjahu auf deutschem Boden verhaftet werden könnte, wird nun wirklich zum Skandal.“

Benjamin Netanjahu selbst, sagte wie die konservative israelisch-amerikanische Autorin und Journalistin Caroline Glick verlauten ließ:

„Die internationalen Haftbefehle werden mich nicht abschrecken. Dies ist eine politische, voreingenommene Entscheidung. Es ist ein Skandal und eine Schande. Wir werden bis zum Sieg weitermachen.“

Eine schonungslose Analyse von Caroline Glick

Glick sieht diese Antwort Netanjahus für richtig, aber zu kurz gegriffen an und hält nicht mit ihrer vollkommen nachvollziehbaren Meinung hinter den Berg, dass die Behauptung des Anklägers Karim Khan, dass Netanjahu und sein Verteidigungsminister Yoav Galant den Gazastreifen absichtlich aushungert und Zivilisten ebenso absichtlich angreift, nichts anderes als eine Verleumdung ist. Die Journalistin weist darauf hin, dass Israel weit von solche einer Handlungsweise entfernt ist und im Gegenteil mehr tut, „um das Leben der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen zu schützen, als jedes andere Militär in der Geschichte der Menschheit zum Schutz des Lebens von Zivilisten in Kriegsgebieten getan hat.“

Glick erhebt schwerwiegende Vorwürfe, die aber nicht so leicht von der Hand zu weisen sind, wenn sie sagt:

„Mit der Verbreitung dieser Verleumdung des jüdischen Staates verfolgt der IStGH das Ziel, den Staat Israel zu kriminalisieren und den Weg für seine Vernichtung zu ebnen, indem ihm das Recht auf Selbstverteidigung abgesprochen wird.“

Das Vorgehen Khans sei eine beschämende, rein politische Schande , doch das das sei nur die halbe Wahrheit, denn es ist, wie sie ausführt auch illegal und begründet diese Aussage mit den Worten:

„Israel ist kein Unterzeichner der Römischen Verträge, mit denen der IStGH gegründet wurde und in denen seine Befugnisse und Gerichtsbarkeit festgelegt sind. Um diese Tatsache zu umgehen, hat der IStGH illegal ‚Palästina‘ als Unterzeichner des Vertrages akzeptiert.“

Wie Glick absolut zu Recht feststellt, ist die politische Einheit, die sich als „Regierung von Palästina“ ausgibt, niemand anderes als die Palästinensische Autonomiebehörde (PA). Diese Einheit wurde 1994 auf der Basis der bilateralen Abkommen gegründet, die die PLO in den 90er-Jahren gegründet hatte – das sog. Oslo-Abkommen. Und genau dieses Übereinkommen sei es, das die PA davon ausschließe, als souveräner Staat Mitglied in internationalen Gremien – den Internationalen Gerichtshof eingeschlossen – Mitglied zu werden.

Wie Glick weiter erklärt, ist die fehlende Zuständigkeit des IStGH aber lediglich ein Teil des rechtlichen Problems hinsichtlich seines Vorgehens gegen Israel, denn Khan zog eine falsche moralische Gleichsetzung zwischen den Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und dem Völkermord, den die Hamas – und nicht etwa Israel – begangen hat, als sie am 7. Oktober in Israel einmarschierte, Menschen abgeschlachtet, vergewaltigt, gefoltert und Tausende von Zivilisten und Soldaten entführt hat und den rechtmäßigen Kriegshandlungen, die Israels als Reaktion auf diesen Einmarsch und das Pogrom gegen das Hamas-Terrorregime und seine Terrorarmee durchgeführt hat.

Gemäß ihrer eigenen Charta ist die Hamas sogar dazu verpflichtet, weltweit Völkermord am jüdischen Volk zu begehen und darüber hinaus den Staat Israel zu vernichten. Vollkommen zu Recht stellt Glick fest, dass Khans Anschuldigungen gegen Netanjahu und Galant sowie auf den Staat Israel im Allgemeinen auf verleumderischen Vorwürfen fußen, die vom Hamas-Regime in Gaza ausgehen, „Indem er so handelt, leistet der IStGH der Hamas materielle Unterstützung. Das heißt, er leistet materielle Unterstützung für eine völkermordende Terrorgruppe, die einen völkermordenden Krieg gegen das jüdische Volk führt.“

Glick stellt weiter fest, dass – ganz im Gegensatz zu den verleumderischen Vorwürfen, die Khan gegen Israels gewählte Führung erhoben hat – es sich bei Khans materieller Unterstützung für den Völkermordkrieg der Hamas um ein echtes Kriegsverbrechen handelt.

Glick weist weiter darauf hin, dass in beiden Häusern des US-Kongresses derzeit Gesetzentwürfe eingebracht würden, die den Internationalen Strafgerichtshof und seine Mitarbeiter für die illegale Verfolgung Israels – immerhin ein Verbündeter der USA – bestrafen würden. Glick hält es – abermals mit Recht – für wichtig, dass diese Gesetzentwürfe im Schnellverfahren durch den Gesetzgebungsprozess gebracht werden, fordert jedoch noch zwei weitere Maßnahmen.

Eine Bedrohung für die gesamte freie Welt

Die erste lautet, dass die Vereinigten Staaten die Hamas-Terroristen – eingeschlossen die hochrangigen Führer Yahya Sinwar, Mohamed Deif, Ismail Haniyeh sowie andere hochrangige Hamas-Terroristen für die Ermordung, Vergewaltigung, Entführung und Folterung von US-Bürgern am und seit dem 7. Oktober 2023 anklagt, denn diese Kriegsverbrecher sollten nicht nur keinen Freifahrschein für ihre Untaten erhalten, sondern von echten Gerichten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, „im Gegensatz zum Korruptionsgericht des IStGH, das sie nur anklagt, um eine liberale Demokratie zu kriminalisieren, die einen Krieg für ihr nationales Überleben führt.“

Glicks zweite Forderung ist, dass „Khan und seine Verbündeten wegen Erpressung gewählter Vertreter der USA angeklagt werden.“ Mehrere amerikanische Gesetzgeber kündigten – nachdem Ende April 2024 bekannt wurde, dass Khan beabsichtigt, falsche Anklagen gegen die israelische Führung zu erheben – an, Gesetze zur Sanktionierung von IStGH-Beamten zu erlassen, worauf der internationale Strafgerichtshof am 3. Mai eine Erklärung veröffentlichte, “ die Khan auf seinem X-Konto veröffentlichte und in der er jedem, der gegen ihn vorgeht, mit Maßnahmen drohte.“ In dieser Erklärung behauptete der Internationale Gerichtshof Glick zufolge, dass „‚Drohungen‘ gegen den IStGH und seine Mitarbeiter ‚ein Vergehen gegen die Rechtspflege gemäß Artikel 70 des Römischen Statuts darstellen können'“. Weiter stellte Glick fest:

„Obwohl Israel ein kleiner Staat und der einzige jüdische Staat ist, der heute in der internationalen Gemeinschaft isoliert ist, stellen nachteilige Maßnahmen gegen Israel eine Bedrohung für die gesamte freie Welt dar.“

Netanjahu jedenfalls habe erklärt, dass das Vorgehen des IStGH gegen Israel ihn nicht entmutigen würde, da er sein Land in einem schwierigen Krieg um das nationale Überleben führe, doch die Maßnahmen, die der IStGH und „und ähnlich korrupte internationale Gremien gegen Israel ergriffen haben, bilden schädliche Präzedenzfälle, die in Zukunft gegen freie Nationen eingesetzt werden können, die gegen völkermordende Terrorarmeen und -regime kämpfen.“

„Wenn dem IStGH erlaubt wird, seine Verbrechen ungestraft fortzusetzen, wird er an Macht und Ansehen gewinnen. Und so wie er heute seine Macht gegen den einsamen jüdischen Staat einsetzt, so wird er sie morgen gegen die Vereinigten Staaten einsetzen.“

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