Am Montag kündigte Karim Khan – der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs – an, er werde Haftbefehle gegen Netanyahu und Verteidigungsminister Gallant beantragen, zusätzlich zu denen für drei Führer der Hamas: Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh.
Netanyahu verurteilt die implizite Gleichsetzung Israels mit den Hamas-Terroristen; er nannte das Teil des „neuen Antisemitismus“, der an Universitäten auftritt und jetzt anscheinend seinen Weg nach Den Haag findet. Biden bezeichnete Khans Entscheidung als „abscheulich“. In Europa waren die Meinungen geteilt.
Chefankläger Khan unternahm den ungewöhnlichen Schritt die Vorwürfe zuerst auf CNN anzukündigen. In einem Exklusiv-Interview mit Christiane Amanpour legte er die Anklagepunkt gegen Netanyahu und Gallant dar:
- Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen, was gegen Artikel 8(2)(b)(xxv) des Statuts verstößt;
- Vorsätzlich großes Leiden oder schwere Verletzungen an Körper oder Gesundheit zu verursachen, was gegen Artikel 8(2)(c)(i) verstößt;
- Vorsätzliche Tötungen, was gegen Artikel 8(2)(a)(i) verstößt, bzw. Mord als Kriegsverbrechen, was gegen Artikel 8(2)(c)(i) verstößt;
- Auslöschung und/oder Mord, was gegen die Artikel 7(1)(b) und 7(1)(a) verstößt, darunter im Kontext von durch Aushungern verursachte Tote, als Verbrechen gegen die Menschheit;
- Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschheit, was gegen Artikel 7(1)(h) verstößt;
- Anderes unmenschliches Handeln als Verbrechen gegen die Menschheit, was gegen Artikel 7(1)(k) verstößt.
Die Ankündigung der Anklagen auf diese Weise erscheint ungewöhnlich. Globes berichtet, dass Khan einen außerordentlich guten Ruf hat.
Khan ist in der internationalen juristischen Gemeinschaft enorm respektiert und ist als professionell, seriös und fair angesehen. Er traf diese Entscheidung zusammen mit zwei Beratern mit hoher Reputation, die er in den letzten Monaten in sein Team holte: Die Anwältin Brenda Hollis aus den USA und Andrew Cayley, ehemaliger oberster Militärstaatsanwalt in Großbritannien.
Aber sein Auftritt auf CNN war mehr als eine Frage fehlender Professinalität.
Laut Barak Ravid sagte Khan seine geplante Reise nach Israel ab, um die Ermittlungen gegen die israelische Regierung zu diskutieren:
Blinken: Der IStGH-Ankläger sollte Israel schon nächste Woche besuchen, um die Ermittlungen zu diskutieren und zu hören, was die israelische Regierung zu sagen hat. Die Mitarbeiter des Anklägers sollten heute in Israel landen, um den Besuch zu koordinieren. Israel wurde etwa zur selben Zeit informiert, dass sie ihren Flug nicht bestiegen hatten, als der Ankläger im Kabelfernsehen auftrat, um die Anklagen zu verkünden. Diese und andere Umstände ziehen die Legitimität und Glaubwürdigkeit dieser Ermittlung in Zweifel.
Die Times of Israel zitierte auch Blinken, der Khans Rückzug aus dem vereinbarten Treffen ohne Vorwarnung als „stark besorgniserregende Fragen hinsichtlich des Verfahrens aufgeworfen“. Blinken fuhr fort:
Grundsätzlich ist diese Entscheidung nicht hilfreich und könnte die anhaltenden Bemühungen eine Waffenstillstandsvereinbarung zu erzielen gefährden, die die Geiseln befreien und humanitäre Hilfe verstärken würden, die Ziele, die die USA weiterhin unermüdlich weiter verfolgen.
Das geht über Völkerrecht und Gerichtsbarkeit hinaus.
Die Jerusalem Post deutet an, dass entweder Israels Einmarsch in Rafah oder die harten Worte der USA das Handeln des IStGH herbeiführten. Aber wenn dem so ist, warum veranlasste das Massaker der Hamas an 1.200 Israelis und die Verschleppung von 240 Geiseln Khan nicht dazu aktiv zu werden?
Eines der Probleme, die sich darum drehen, ob der IStGH zuständig ist, ist das Konzept der Komplementarität: dass der IStGH das Gericht der letzten Instanz ist. Erst wenn die Obrigkeit eines Staates nicht bereit oder nicht in der Lage ist unterstellte Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen, kann der IStGH einschreiten.
Komplementarität erfordert jedoch nur dann eine Abgabe an nationale Behörden, wenn diese unabhängige und unparteiische juristische Prozesse durchführen und keine Verdächtigen schützen oder ein Scheinprozess sind. Das erfordert gründliche Ermittlungen auf allen Ebenen, die sich mit den diesen Anträgen zugrundeliegenden Politik und das Handeln befassen.
Behauptet er, dass Israel diese Dinge nicht untersucht?
Aber Khan selbst hat eingestanden:
Israel hat ausgebildete Rechtsanwälte, die die Kommandeure beraten und ein robustes System, das die Einhaltung des humanitären Völkerrechts sicherstellen sollen.
Der Bericht des Außenministeriums vom 10. Mai an den Kongress betonte:
Das Interesse Israels an solchen Vorfällen spiegelt sich in der Tatsache wider, dass es dort eine Reihe laufender interner Ermittlungen gibt. Gleichzeitig ist es auch wichtig zu betonen, dass ein das allgemeine Bekenntnis eines Landes zum humanitären Völkerrecht nicht unbedingt durch einzelne Verstöße dagegen widerlegt wird, solange dieses Land geeignete Schritte unternimmt sie zu untersuchen und wo angemessene Schritte unternimmt, die Verantwortlichen festzustellen. Wie dieser Bericht festhält, hat Israel eine Reiche laufender, aktiver strafrechtlicher Ermittlungen von Fällen, die verwaltungsrechtlich überprüft werden.
Behauptet Khan, dass solche Ermittlungen nur den komplementären Kriterien nur dann genügen, wenn gegen den Staatschef des Landes selbst ermittelt wird?
Ungeachtet seines „Professionalität“ hat Chefankläger Khan bereits Zweifel an seiner Objektivität in diesem Fall aufkommen lassen und daran, ob er über die Politik hinauswachsen kann.
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