Der Völkermord-Vorwurf gegen Israel ist unhaltbar

(Zum Beitragsbild oben: Eine Demonstrantin hält ein Schild „Rafah, stoppt Völkermord“ bei einer pro-palästinensischen Demonstration vor dem Außenministerium in Madrid, 27. Mai 2024 – die spanische Regierung forderte am 25. Mai, dass Israel dem Befehl des höchsten UNO-Gerichts nachkommt, sofort seine Bombardierung und Bodenoffensive in der Stadt Rafah im Gazastreifen nachzukommen. (Foto: Thomas COEX / AFP))

Das Verhältnis der toten Kombattanten und Zivilisten im Gazastreifen sollte als historische Leistung beim Schutz zivilen Lebens anerkannt werden.

Die Sache des „Völkermords im Gazastreifen“ hat die Universitäten in den USA und weltweit in Aufruhr versetzt. Der Völkermord-Vorwurf ist Thema einer von Südafrika gegen Israel beim Internationalen Strafgerichtshof eingereichten Klage und ist wiederholt von ein paar anderen Ländern, einigen Forschern, unzähligen Aktivisten und einer US-Kongressabgeordneten wiederholt worden. Seine politische Bedeutung ist nicht auf Israel beschränkt. Präsident Biden, wird argumentiert, könnte bei den anstehenden Wahlen von progressiven Wählern abgestraft werden, weil er bei diesem angeblichen Völkermord Mittäter ist. Die Anschuldigung könnte somit enormen Einfluss auf die Weltpolitik nehmen. Das ist ein faszinierendes sozio-politisches Phänomen, denn es ist einfach zu beweisen, dass es keinen Völkermord gibt. Wir legen hier eine endgültige, eindeutige Widerlegung vor.

Um den Vorwurf des Völkermords aufrechtzuerhalten, forderte die Genfer Konvention (1948), dass man sowohl eine „Absicht zur Vernichtung“ einer Gruppe, als auch Taten nachweist, die zur Umsetzung dieser Absicht begangen wurden. Weil Absicht schwer zu fassen ist, können die Kämpfe um Narrative dazu endlos sein. Die Umsetzung hingegen bezieht sich auf empirische Fakten und hier widerlegen die Zahlen schnell die Möglichkeit des Völkermords – tatsächlich belegen sie das genaue Gegenteil.

Es wird weithin eingestanden, dass Israel das Recht hat, gegen die Täter des Massakers vom 7. Oktober zurückzuschlagen, doch Israel wird beschuldigt eine militärische Offensive zu führen, die ein überzogenes – und damit ungerechtfertigtes – Maß an zivilen Opfern im Gazastreifen zur Folge hatte. Während niemand bereit zu sein scheint ein Kriterium für „Unverhältnismäßigkeit“ anzubieten, ist ein Parameter, der mit Völkermord rundheraus unvereinbar wäre, ein ungewöhnlich niedriges Verhältnis von Kombattanten zu Zivilisten. Das dies genau das ist, was die Zahlen zeigen, ist angedeutet, aber nie richtig nachgewiesen worden.

Die  Zahlen, die während des Krieges angegeben wurden, waren nie genau, aber lassen Sie uns mit den Zahlen arbeiten, die wir haben. Am 29. Februar meldete die Obrigkeit des Gazastreifens eine Gesamtzahl von 30.035 toten Gazanern. Am selben Tag benannten die Israelischen Verteidigungskräfte die Zahl der getöteten Hamas-Militanten im Gazastreifen mit „mehr als 13.000“. (Zahlreiche Analysen – z.B. hier, hier und hier – machen die vom von der Hamas geführten Gaza-Gesundheitsministeriums veröffentlichten Zahlen extrem unglaubhaft, aber wir werden sie trotzdem als exakt behandeln; und wenn wir der Argumentation wegen der Hamas glauben, dann müssen wir auch Israel glauben.)

Eine Rate von 13.000 Militanten von 30.000 Toten insgesamt bedeuten ein Verhältnis der Kombattanten zu Zivilisten von 13:17. Im Krieg hören die Leute aber nicht auf an nicht mit dem Krieg zusammenhängenden Gründen zu sterben. Das CIA World Factbook schätzt für den Gazastreifen 3 Tote auf tausend Bewohner im Jahr. Das ergibt rund 2.500 nicht mit dem Krieg in Verbindung stehenden Toten in der Zeit vom 7.  Oktober bis zum 29. Februar (bei einer Bevölkerung von 2,1 Millionen). Da die Hamas-Militanten etwa 1,5% der Gaza-Bevölkerung ausmachen, sind praktisch alle dieser 2.500 Toten Zivilisten. Damit fällt das kriegsbedingte Verhältnis Kombattanten zu Zivilisten auf 13:14. Natürlich starben nicht alle kriegsbedingt toten Zivilisten wegen Israel: Die Hamas und der Palästinensische Islamische Jihad schossen in diesem Krieg rund 12.000 Raketen, von denen etwa 12% noch innerhalb des Gazastreifens einschlugen. Das sind 1.440 Raketen, die willkürlich auf Zivilisten fielen. Die Hamas eröffnete auch das Feuer auf  Zivilisten, die versuchten den Anweisungen der IDF nachzukommen und die Kampfzonen zu verlassen, um so nicht weiter der Hamas als menschliche Schutzschilde zu dienen. Und so weiter. Wir wissen nicht, wie viele Zivilisten auf diese Weisen starben, aber es ist vertretbar zu schließen, dass das Verhältnis von Kombattanten zu Zivilisten bei etwa 13:14 steht, was weniger als 1:1,1 ist.

Und jetzt die entscheidende Frage: Was sollen wir mit dieser Zahl anfangen? Sie kann nur dann sinnvoll bewertet werden, indem man sie mit historischen Bezügen vergleicht. Das Verhältnis Kombattant zu Zivilisten bei Kriegsopfern variiert entsprechend des Charakters des Kriegsschauplatzes stark. Eine umfassende, vergleichende historische Analyse legt ein (konservatives) Verhältnis von durchschnittlich 1:1 nahe. Entscheidend ist jedoch, dass das Verhältnis bei urbaner Kriegsführung sehr stark ansteigt. Das Center for Civilians in Conflict aus Washington berichtet: „In Städten […] machen Zivilisten im Krieg 90 Prozent der Todesopfer aus.“ Ähnlich wurde von der NGO Action on Armed Violence in ihrer Weltübersicht der bewaffneten Konflikte von 2011 bis 2020 festgestellt: „91% der gemeldeten Toten oder Verletzten durch Explosivwaffen in bewohnten Gebieten waren Zivilisten.“ Selbst wenn Angriffe als „ausdrücklich als gegen bewaffnete Akteure gerichtet“ gekennzeichnet waren, beliefen sich zivile Opfer in Wohngebieten immer noch 69%. Das (weniger als 1:1,1 betragende) Verhältnis von Kombattanten zu Zivilisten bei den Kriegsopfern im ungewöhnlich dicht besiedelten Gazastreifen ist im historischen Vergleich erstaunlich niedrig. Das ist nicht nur konzeptionell unvereinbar mit Völkermord – es ist das genaue Gegenteil.

Beachten Sie auch, dass das Verhältnis von 1:1,1 ungewöhnlich niedrig ist, vergleicht man sie mit der Norm in urbaner Kriegsführung, dann würden selbst, wenn die endgültigen Zahlen sich – hypothetisch – als doppelt so hoch herausstellen sollten, diese im historischen Vergleich immer noch niedrig sein und damit selbst mit dem ersten Anscheinsverdacht eines Völkermords unvereinbar.

Da niemand der IDF extremes Unvermögen beim Töten zuschreibt, sollte das im Gazastreifen erzielte Verhältnis von 1:1,1 bei Kombattanten zu zivilen Opfern als historische Leistung beim Schutz zivilen Lebens anerkannt werden. Damit sind die Zahlen auch Zeugnis für das Fehlen einer völkermörderischen Absicht.

Krieg ist voller menschlicher Tragödien. Nichts, was hier aufgeschrieben ist, übersieht das. Unser Punkt ist nur, dass ein historisch niedriges Gesamtverhältnis von Kombattanten zu zivilen Opfern die Möglichkeit eines Völkermords widerlegt. Geschichte konkreter Tragödien sind sicherlich ein wichtige Aspekt der Kriegsberichterstattung; aber sich ausschließlich auf diese auf Kosten der Gesamtstatistik zu konzentrieren läuft auf Informationsmanipulation hinaus.

Die hier vorgelegten Schlussfolgerungen gründen auf einfacher Argumentation und für alle verfügbaren Informationen. Dass die Richter am IStGH in Den Haag, die den Völkermord-Prozess fortsetzen, keine einfache Beweisführung vorlegen können, ist zutiefst beunruhigend. Wenn sie es können, aber trotzdem weiter verhandeln, ist das erschrecken schlimmer. Das jüdische Volk und der jüdische Staat sind wiederholt Opfer von Ritualmordlügen gewesen. Dies sieht nach einer weiteren aus – wenn man einfach mal nachrechnet.

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