
Bundesverwaltungsgericht: Lockdown-Ausgangssperre in Bayern war unzulässig
von David Berger (Philosophia Perennis) Die Aufarbeitung des Coronamaßnahmen-Unrechts nimmt weiter Fahrt auf. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Markus Söders Ausgangssperre im Rahmen der Lockdownmaßnahmen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war. Weitere ähnliche Urteile werden erwartet. Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) … Bundesverwaltungsgericht: Lockdown-Ausgangssperre in Bayern war unzulässig