AfD-Klage gegen Merkel: Beeinflussung beim Kanzlerabendessen mit Verfassungsrichtern?

Wir erinnern uns: Nachdem der FDP-Abgeordnete Kemmerich in geheimer Wahl zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt worden war, beschlossen die Antifa, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei gemeinsam mit der Kanzlerin, dass Wahlen nur dann demokratisch legitimiert sind, wenn das richtige Ergebnis dabei herauskommt.

Da Merkel zu einem Besuch in Südafrika war, konnte sie die politische Liquidierung Kemmerichs nicht persönlich vor Ort einleiten. Nachdem die Antifa Kemmerich und seine Familien angemessen bedroht hatte und parteiübergreifend organisierte (nicht völlig gewaltfreie) Demonstrationen vor einem neuen Weimar gewarnt hatten, ließ die Kanzlerin ihr Volk wissen, dass nicht die Abgeordneten, sondern sie bei jeder Ministerpräsidentenwahl das letzte Wort habe.

Unverzeihlich ist lediglich das Verhalten der Kanzlerin

Daran erinnernd sprach sie dann die bedeutungsschweren Worte „dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“. Was dann selbstverständlich auch binnen 24 Stunden geschah. Kemmerich trat zurück, der Kommunist Ramelow wurde mit Hilfe der CDU in sein kurzzeitig verlorenes Amt zurückgewählt und seine Minderheitsregierung bis heute von Merkels Partei toleriert.

Alles lief so, wie IM Erika sich gewünscht hatte. Wäre da nicht die AfD, die einzige Partei im Bundestag, die nach Ansicht der Altparteien nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Diese üblen Zeitgenossen hätten eigentlich schon längst durch den Verfassungsschutz zum Verbotsfall erklärt werden können, wenn Haldenwang von Beginn an keine taktischen Fehler gemacht hätte, die den Plan ins Stocken geraten ließen.

Klage der AfD gegen Merkel

Nur wegen des Versagens ihrer Untergebenen kam Merkel also in die missliche Lage, von der AfD mit einer Klage wegen ihrer Äußerungen im Ausland überzogen zu werden. Ihre eigenen Rechtsexperten hatten in den letzten Wochen klargemacht, dass diese Klage durchaus Erfolg haben könnte.

Aber dagegen kann man ja was unternehmen. Beim schon länger geplanten Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Zunächst einmal den Richtern aufrichtig dafür danken, dass sie alle Klagen gegen den Corona-Lockdown ganz im Sinn der Bundesregierung abgewiesen haben, um dann vielleicht in Einzelgesprächen mit den Richtern des zweiten Senats (der für die Klage zuständig ist) klarzustellen, dass man der AfD grundsätzlich in wichtigen Fragen nicht recht geben dürfe. Weder im Bundestag noch bei Klagen, die die Verfassung berühren.

Die Versuchung dürfte groß gewesen sein

Nun… Wir wissen nicht, ob Angela Merkel das tatsächlich getan hat. Aber es schmeckt danach. Am 22. Juli wird das BVG über „Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern“ auch in der Frage von Eingriffen in Wahlen verhandeln. Da macht es schon Sinn, drei Wochen vorher die Richter im vertraulichen Gespräch ins Gebet zu nehmen, ihnen Komplimente zu machen oder bei einem guten Wein (ganz unverbindlich) über weitere Karriereoptionen zu plaudern. Telefonisch kann man das ja nicht machen. Denn wenn auch alles abhörsicherer geworden ist, werden doch alle Einzelverbindungen dokumentiert. Und man stelle sich vor, die gerieten mal in die falschen Hände…

Wie gesagt: Alles nur Spekulation. Aber der Vorgang hat ein sehr strenges G’schmäckle! Merkel hätte das alljährliche Abendessen diesmal auch ausfallen lassen können oder doch zumindest die Richter des zweiten Senat auf einen späteren Termin einladen. Oder sich durch ihren Vizekanzler vertreten lassen können. Irgendein Zeichen setzen, dass Überlegungen wie diese, welche die BILD mit Ihrem Artikel angestossen hat, erst gar nicht möglich machen.

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