(Quelle Beitragsbild oben: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia)
Die Ampel-Regierung hat zum wiederholten Male eine gerichtliche Niederlage erlitten, weil sie sich unbelehrbar weigert, ihrer Informationspflicht nachzukommen. Am Montag entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass das Bundesinnenministerium (BMI) dem Nachrichtenportal „Nius“ mitteilen muss, gegen welche Journalisten es im Jahr 2022 mit einem Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und aus welchem Grund es die Berichterstattung beanstandete. Mit dem Urteil, gegen das keine Revision eingelegt werden kann, gab das Gericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von „Nius“ statt.
Hintergrund war eine Anfrage von „Nius“ an sämtliche Bundesministerien, ob und wenn ja wegen welcher Äußerungen seit Amtsantritt der Ampel-Regierung gerichtliche oder außergerichtliche Unterlassungsbegehren gegen Medien oder Journalisten geltend gemacht wurden. Damit wollte „Nius“ herausfinden, ob ein „generelles und bisher unübliches“ neues Phänomen vorliege, dass der Staat verstärkt gegen mediale Äußerungen vorgehe – oder ob sich dieses Verhalten nur gegen bestimmte Journalisten wie etwa von „Nius“ richtet.
Beim aktuellen Verfahren ging es um die Antwort des BMI, das auf die „Nius“-Anfrage geantwortet hatte, dass man in nur einem Fall außergerichtlich gegen Journalisten vorgegangen sei, aber nicht mitteilen wollte, warum du gegen wen. Damit wurde „Nius“ aber eine wichtige Information vorenthalten, ob es öfter als andere Medien Gegenstand von Unterlassungsklagen ist. Dieser Einschätzung schloss das Gericht sich an. Es gebe ein gesteigertes öffentliches Interesse und einen „Aktualitätsbezug“ in der Frage, wessen Berichterstattung das Ministerium verhindern wollte. Dabei stellte es sogar ausdrücklich fest, es sei ein „neues Phänomen“, dass die Bundesregierung mithilfe externer Anwälte gegen regierungskritische Berichterstattung vorgehe.
Schallende Ohrfeige für die ganze Regierung
Mit der verpflichtenden Auskunft des BMI könnten sich Hinweise ergeben, ob die Bundesregierung „gezielt gegen bestimmte Journalisten“ vorgehe und ob sich daraus „ein Muster ableiten“ lasse. Der presserechtliche Auskunftsanspruch gelte genauso für das Portal „Nius“ wie für die Presse und den Rundfunk. „Nius“ sei ein „im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot“, weshalb es im Hinblick auf den Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen sei, heißt es in der Urteilsbegründung, die eine einzige schallende Ohrfeige, nicht nur für das BMI, sondern für die gesamte Regierung ist. Ein Gericht stellt nun offiziell fest, dass keine Bundesregierung sich gegenüber Medien derart verhalten hat, wie die Ampel. Diese führt einen regelrechten Kreuzzug gegen „Nius“. Unter anderem wurde das Portal bereits vom BMI, dem Entwicklungsministerium und der Antidiskriminierungsstelle (ADS) von Ferda Ataman juristisch schikaniert, um Berichterstattung oder sogar bloße Überschriften von „Nius“ gerichtlich untersagen zu lassen. Zugleich weigerten sich dieselben Stellen, „Nius“ Auskünfte auf Presseanfragen zu erteilen. Damit unterlagen sie aber in sämtlichen Gerichtsverfahren. Der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der auch „Nius“ vertritt, gewann allein in diesem Jahr bereits 14 presserechtliche Verfahren gegen verschiedene Regierungsstellen. Das gestrige Urteil kommentierte er mit den Worten: „Darüber kann man sich als Anwalt freuen oder als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriert.“
Genau das ist der Fall. Trotz ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht, weigert die Ampel sich konsequent, Anfragen eines kritischen Mediums zu beantworten, dass es zugleich auch noch mit Klagen überzieht. Obwohl sie einen Prozess nach dem anderen verliert, macht sie einfach weiter – und das alles auf Kosten der Bürger, denen sie systematisch Informationen über ihr Handeln vorenthält. Diese dürfen nämlich all diese verlorenen Gerichtsverfahren bezahlen. Auch hier zeigt sich der zutiefst antidemokratische und arrogante Charakter dieser Koalition, die mehr und mehr einem Regime anstatt einer normalen Regierung ähnelt. (TPL)