Die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs zu Israel würde Himmler mit Stolz erfüllen

Die Hand der Chefanklägerin des ISTGH wird heute von Organisationen kontrolliert, die mit dem Dritten Reich verbunden sind

* von Richard Kemp, The Jerusalem Post, 26. Dezember 2019

Übernommen von Heplev

Anklägerin Fatou Bensouda wartet letzten Monat auf den Beginn des Verfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo und den ehemaligen Jugendminister Charles Ble Goude vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. (Foto: Peter DeJong/Reuters)

Reichsführer SS Heinrich Himmler, Architekt und Leiter des Holocaust, wäre stolz auf den jüngsten Schritt von Fatou Bensouda, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshof. Entschlossen zur totalen Eliminierung der jüdischen Rasse unterstützte Himmler Amin al-Husseini, den Großmufti von  Jerusalem, bei seinen Plänen die Juden in Palästina auszulöschen.

Jetzt haben sich Bensouda und der IStGH sich der internationalen Kampagne zur Vernichtung des jüdischen Staates angeschlossen, die von al-Husseinis Nachfolgern geführt wird. In einer grotesken Umkehrung ist der IStGH, Erbe des Kriegstribunals von Nürnberg, zu einer Propagandawaffe antisemtischen Hasses geworden. Das repräsentiert einen schändlichen Verrat an seinem ehrbaren Anti-Nazi-Vorläufer. Sein Weg ähnelt eher dem des berüchtigten Volksgerichtshofs der Nazis als den Nürnberger Prozessen.

Nürnberg ließ viele der Nazi-Monster untertauchen, die den Holocaust verübten. Die Hand der IStGH-Chefanklägerin wird heute von Organisationen kontrolliert, die mit dem Dritten Reich verbunden sind – dem Palestinian Center for Human Rights, Al-Haq, Addameer und Al-Dameer.

Von Geldern der EU und der Schweiz gestützte NGOs haben mehr als ein Jahrzehnt lang auf den IStGH Einfluss genommen, damit er Israel anklagt, heißt es vom israelischen Forschungsinstitut NGO Monitor. Alle sind mit der Palästinensergruppe PFLP verbunden, deren Gründungsführer in den 1970-er Jahren vom ehemaligen SS-Oberst Otto Skozeny und Dr. Gerhard Hartmut von Schubert, einst in Josef Goebbels‘ Propagandaministerium tätig, ausgebildet wurden.

Anstifter der IStGH-Ermittlung war PA-Präsident Mahmud Abbas, ein Mann, der bis über beide Ohren so in Judenhass versunken ist, dass er eine Dissertation schrieb, die den Holocaust leugnete. Er veröffentlichte sie als Buch auf Arabisch mit dem Titel „Die andere Seite: Die geheime Beziehung zwischen Nationalsozialismus und Zionismus“, in der er suggerierte, dass von den Deutschen getötete Juden tatsächlich Opfer eines Komplotts der Nazis und der Zionisten war. Heute leitet Abbas eine Administration, die Terroristen Anreize bietet, Juden zu töten, indem er ihnen Gehälter zahlt sowie ihre mörderischen Verbrechen offen billigt.

Abbas‘ Buch gibt eine der Haupttaktiken preis, die in der Kampagne politischer Kriegsführung gegen den jüdischen Staat genutzt wird und bei dem dieser mit genau den Kriegsverbrechen gebrandmarkt wird, die gegen sein Volk verübt wurde: Völkermord, Massenmord und zwangsweiser Bevölkerungstransfer.

Damit, dass Bensouda sich dieser Kampagne anschließt, sagt sie nach fünf Jahren Voruntersuchung: „Ich bin überzeugt, dass in der Westbank, einschließlich Jerusalem, und dem Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen worden sind und begangen werden.“ Aber keine objektive Untersuchung der Fakten hätte zu diesem Schluss führen können. Sie hätte diesen Punkt erst erreichen können, nachdem falsche Beschuldigungen der Kriegsverbrechen im Verlauf vieler Jahre politischer Kriegsführung normal wurden, so wie die Nazis den Krieg gegen das jüdische Volk in Deutschland normalisierten. So schrieb Hitler: „Die Propaganda versucht einem ganzen Volk eine Doktrin aufzuzwingen… Propaganda bearbeitet die allgemeine Öffentlichkeit vom Standpunkt einer Idee aus und macht sie reif für den Sieg dieser Idee.“

Wie ist diese Normalisierung zustande gekommen? Über Jahrzehnte unermüdlicher antiisraelischer Propaganda an Universitäten und in Schulen, den Medien, politischen Parteien, sogenannten Menschenrechtsgruppen und internationalen Organisationen wie der EU.

Israel ist lange schon von der UNO für Sonderbehandlung ausgesondert worden. Nach Angaben der NGO UN Watch sind in der Sitzungsperiode 2019/20 der UNO-Vollversammlung insgesamt nur 7 Resolutionen gegen den Rest der Welt verabschiedet worden, 18 allein gegen Israel. In dieser Periode ist Syrien trotz hunderttausender Toter und Millionen Vertriebener nur zweimal kritisiert worden. Keine Resolution gab es gegen einige der schlimmsten Menschenrechtsverletzter der Welt, darunter China, Pakistan, Venezuela und Algerien. Israel ist das einzige Land der Welt, das einem dauerhaften Tagesordnungspunkt des UNO-Menschenrechtsrats unterworfen ist.

Die IStGH-Anklägerin beschuldigt Israel, es habe während der Operation Wolkensäule im Jahr 2014 im Gazastreifen unverhältnismäßige Gewalt eingesetzt, wobei sie gewollt Zivilisten tötete und schwer verletzte sowie absichtlich geschützte Einzelpersonen und Orte angriff. Sie behauptete, dass die IDF Kriegsverbrechen an Gazanern beging, die 2018 und 2019 versuchten die Grenze nach Israel zu durchbrechen.

Ich war während dieser Konflikte anwesend, Zeuge und zu den IDF-Operationen unterrichtet. Ich war Mitglied einer Ermittlung zur Operation Wolkensäule durch den Militärausschuss, ein unabhängiges Gremium von Generälen außer Dienst aus westlichem Militär und Menschenrechtsexperten. Die Gruppe kam einstimmig zu dem Schluss: „Die IDF erfüllt nicht nur ihre Verpflichtungen gemäß dem Kriegsvölkerrecht, sondern geht auf dem Schlachtfeld oft darüber hinaus.“

General Martin Dempsey, damals US-Generalstabschef, kommentierte: „Israel unternimmt außergewöhnlich viel, um Kollateralschäden und zivile Opfer zu begrenzen.“ Meine hautnahen Beobachtungen während der von der Hamas angezettelten Gewalt 2018/19 geben diese Bewertungen wieder.

Wenn Bensoudas Anschuldigungen demonstrativ falsch sind, kann ihr dritter Vorwurf, dass Israel Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 des Status von Rom durch Transfer von Teilen seiner Zivilbevölkerung in besetztes Gebiet nur als ungeheuerlich bezeichnet werden.

Die Westbank, Ostjerusalem und der Gazastreifen sind keine „besetzten Gebiete“. Sie sind umstrittene Gebiete, sind aber kein Territorium eines souveränen Staates außer Israel und sind es nie gewesen. Die Andeutung, dass gewolltes Miteigentum an diesem Land durch Juden an sich schon als illegal betrachtet wird, erlebt die IStGH-Anklägerin als jemanden, die das Nazi-Konzept der Judenreinheit, der Säuberung der Gegend von Juden, übernimmt. Trotz Situationen, in denen Verbrechen bereits begangen wurden, darunter Nordzypern und die Krim, hat es nie eine Anklage wegen Kriegsverbrechen in dieser Kategorie gegen irgendjemanden gegeben. Sonderbehandlung ist einmal mehr für den jüdischen Staat reserviert.

Bensoudas Anschuldigungen haben nicht nur die Normalisierung von antiisraelischem Hass ermöglicht, aber sie ist darauf versessen den Auftrag des IStGH illegal zu verzerren, um den jüdischen Staat auf die Anklagebank zu bringen. Die Zuständigkeit liegt nur dann vor, wenn vorgeworfene Kriegsverbrechen von einem Staat begangen worden sind, dem die Fähigkeit und der politische Willen fehlt sie zu untersuchen und selbst zu handeln. Auf Israel trifft das Gegenteil zu; es hat ein international anerkanntes Rechtssystem und eine Erfolgsbilanz der strafrechtlichen Verfolgung von Verbrechen auf dem Schlachtfeld.

Die Zuständigkeit des IStGH ist auch auf Vorwürfe beschränkt, die von souveränen Staaten erhoben werden. Die palästinensische Autonomiebehörde ist nach keiner Definition ein souveräner Staat. Die Anklägerin denkt da anders und hat Vorverhandlungskammer angerufen zu entscheiden.

Die USA und Australien haben beide Bensoudas Entscheidung verurteilt mit ihren Ermittlungen weiterzumachen, ein nie da gewesener Schritt. Großbritannien, selbst unter unangebrachter IStGH-Vorermittlungen wegen angeblicher Kriegsverbrechen im Irak, sollte die Keule aufnehmen. Wenn die Voruntersuchungskammer beschließt, dass der IStGH zuständig ist, sollte das Vereinte Königreich als Mitglied des Status von Rom seine Entscheidung anfechten und die Unterstützung von Australien und Kanada anfordern, die dem Statut ebenfalls beigetreten sind.

Bensoudas Ankündigung ist von Israels Feinden bereits aufgegriffen worden. Wenn ihre Ermittlungen weiter gehen, wird allein das schon, egal, was dabei herauskommt, ausreichen, um zu Gewalt gegen Israelis und Juden überall aufzustacheln und zu ermutigen. Würde ihre Entscheidung auf objektiver rechtlicher Bewertung gründen, dann müsste der Preis gezahlt werdne. Aber dies ist ein politisch motivierter Schritt, mit dem die, die dahinter stecken, ihre antiisraelische Propagandakampagne verstärken wollen. Wird der Prozess fortgesetzt, werden Bensouda und ihre Kollegen vom IStGH sowie diejenigen, die ihr Handeln unterstützen oder es verfehlen dieses zu bekämpfen, Blut an ihren Händen haben.

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