Menschenrechte für alle – außer im eigenen Land?

Quelle Beitragsbild oben: (c) Screenshot Twitter

Ob am Tag der Pressefreiheit oder wenn es im Bundestag um die Menschenrechte geht: Immer öfter hat man den Eindruck, dass das oberlehrerhafte Zeigen deutscher Politiker auf Missstände im Ausland von dem desolaten Zustand der Menschenrechte in Deutschland ablenken soll. 

Heute vor einem Jahr, am 5. Mai 2021, war ich als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Menschenrechte zur Anhörung zum 14. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung geladen. Dabei wurde mir sehr klar, wie wenig einige Politiker der Altparteien in Wirklichkeit an Menschenrechten interessiert sind, wenn diese nicht in ihre politische Agenda passen. Dies zeigt sich nun mit dem perfiden Agieren in Sachen Impfzwang erneut.

Einige kurze Impressionen zum Kontext meines Statements: Der Unionspolitiker Michael Brand (Fulda) bezeichnete die Tatsache als bösartige Unterstellung, dass Merkel – noch als sie es längst besser wusste – vor dem Parlament die Tatsache bestritt, dass mit den Flüchtlingsströmen über ihre offenen Grenzen auch islamistische Terroristen einreisen. (Beleg hier)

Schließlich verließ er den Raum während ich über die Verletzung von Menschenrechten durch Merkels Corona-Maßnahmen sprach.

Desinteresse der SPD an Gewalt gegenüber Homosexuellen

Ähnlich auch sein Genosse, der SPD-Politiker Frank Schwabe. Der verlor komplett die Contenance, als ich danach fragte, ob Heiko Maas im Iran die Todesstrafe für Homosexuelle angesprochen habe: „Sie haben mich hier überhaupt nichts zu fragen!“ ließ er wissen. Ganz in diesem Stil zeigte sich die  neben ihm platzierte Aydan Özoguz beleidigt, weil ich ihren Namen erwähnt hatte.

Da konnte es nicht ausbleiben, dass der Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun die Mahnung aussprach, man befinde sich hier nicht im Kindergarten.

Die Böcke zu Gärtnern gemacht?

Hier mein Eingangsstatement:

Der Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte ist wichtiger denn je. Aber: Wie können wir ihn noch glaubwürdiger und damit wirkungsvoller machen?

Das erste, was wir im Fragenkatalog lesen ist, dass die Covid-Epidemie, „weltweit zu erheblichen Rückschritten bei der Sicherstellung grundlegender Menschenrechte geführt“ hat.

Und dann schaut der Fragenkatalog zurecht auf die autoritären Regime weltweit und deren Einschränkung der Menschenrechte. Und fragt, wie westliche Demokratien dem begegnen sollten.

Ich möchte diese Frage etwas erweitern und fragen: Wie können sie das überhaupt glaubhaft, wenn aufgrund mindestens teilweiser unverhältnismäßiger Maßnahmen bei uns nicht erst durch die Infektionsschutzgesetze fundamentale Menschenrechte bzw. Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen die Übergriffigkeit des Staates außer Kraft gesetzt wurden?

In dieses Spannungsfeld gehört dann auch, dass man mit berechtigtem Entsetzen auf den Einsatz iranischer Sicherheitskräfte gegen Teilnehmer regimekritischer Demonstrationen hinweist.

Friedliche alte Frauen niedergeknüppelt

Was denken sich Mitglieder des iranischen Regimes, wenn Herr Maas sie auf diesen Missstand hinweist, sie aber kurz zuvor Bilder aus Deutschland gesehen haben, z.B von den Demonstrationen am 21.  April 2021 gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (§ 28 b IfSG), wo Demonstranten (darunter völlig friedliche alte Frauen) in unverhältnismäßiger Weise von der Polizei zusammengeprügelt wurden?

Der jüngste Fall von Polizeigewalt in Mannheim zeigt, wie aktuell das vor einem Jahr Angemerkte nach wie vor ist:

Ähnlich übrigens auch wenn sich unser Außenminister (hat er das jemals?) im Iran gegen die Todesstrafe und die geschlechtlichen Zwangskonversionen für homosexuelle Männer einsetzt, wenn gleichzeitig immer mehr junge homosexuelle Muslime mitten in Deutschland Opfer des zunehmenden Einflusses des radikalen Islam auf migrantische Parallelgesellschaften werden: Ihrer Freiheit beraubt, gefoltert, psychisch zerstört, mit dem Tod bedroht, entführt und zwangsverheiratet. Und wenn sie sich in D. dazu – etwa auf Fb äußern – mit Beruf auf das NetzDG und des Hassredeverbots auf Fb gesperrt.

Wobei wir bei einer weiteren vulnerablen Stelle in diesem Spannungsfeld wären: der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. „Reporter ohne Grenzen“ hat jüngst darauf hingewiesen, dass Deutschland im vergangenen Jahr in der aktuellen Rangliste der Pressfreiheit um zwei Plätze auf den 13. Rang abgestiegen ist.

Bundesregierung und Meinungsfreiheit

Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen, was die Bundesregierung zu dem Punkt in ihrer Unterrichtung sagt:

„Die Bundesregierung setzt sich weltweit für Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Zugang zu Information als unveräußerliche Menschenrechte und wesentliches Fundament einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft ein und wird Verletzungen dieser Freiheiten kritisch aufgreifen. Hierzu zählt auch die Verteidigung eines freien und offen zugänglichen Internets, insbesondere angesichts der Zunahme von Zensur und Überwachung in autoritären Regimen … Besondere Bedeutung hat die Unterstützung und der Schutz von unabhängigen Medien und Medienmachern, die durch ihre Arbeit Missstände aufzeigen und gesellschaftliche Diskussionen befördern.“

Sie mögen mir verzeihen: Das klingt angesichts der Zensurmaßnahmen, die diese Regierung erlassen hat, wie purer Hohn. Das NetzDG mit seinem juristisch völlig vagen Begriff der Hassrede, die Neuregelung des § 188 StGB usw. haben in Deutschland ein Klima geschaffen, in dem die Mehrzahl der Bürger und auch wichtige Journalisten und inzwischen auch Schauspieler Angst haben, ihre Meinung offen zu sagen.

Kurzum und ganz banal gefragt: Welche moralische Autorität haben diejenigen, die jeden Splitter im Auge ihrer Brüder weltweit in deutscher Gründlichkeit notieren, aber den Balken im eigenen Auge nicht sehen können oder wollen? Inwiefern können sie diese wieder erlangen, damit ihr Engagement für Menschenrechte auch nachhaltig fruchtbar wird?“

Junge Muslime in Deutschland

Und so ging es in der Befragung weiter:

Drei Finger weisen auf euch selbst zurück!

Zum Abschluss soll hier der großartige Gustav Heinemann zitiert werden: „Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Missetäter zeigt, sollte daran denken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.“

 

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