Bekanntlich haben wir im besten Deutschland aller Zeiten (Walter Steinmeier) „unsere Demokratie“, die von allen linken Parteien, einschließlich der Union, „wehrhaft verteidigt“ werden muss. Bei dieser „Verteidigung“ geraten immer mehr demokratische Regeln unter die Räder. Zum Beispiel gehört der im Grundgesetz verankerte freie Abgeordnete, der keinen Weisungen unterworfen und nur seinem Gewissen verpflichtet ist, schon so lange der Vergangenheit an, dass er schon fast vergessen ist. Das Grundgesetz kennt keine Fraktionsdisziplin.

Am Freitag, dem 11. Juli, hat sich im politischen Berlin etwas ereignet, das schon lange nicht mehr vorgekommen ist: Der Bundestag musste sich dem Druck der Öffentlichkeit beugen und die Tagesordnung ändern. Gewählt werden sollten drei neue Verfassungsrichter, zwei von der SPD und einer von der Union. Die SPD hatte sich darauf versteift, zwei linksradikale Kandidatinnen ins Rennen zu schicken: Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold. Beide haben noch nie als Richter gearbeitet, sondern waren vor allem damit beschäftigt, Papiere für die Regierung zu verfassen. Brosius-Gersdorf saß einer Kommission vor, die für die Ampel einen Vorschlag für die Reform des Abtreibungsparagrafen erarbeiten sollte. Zwar kam es wegen des vorzeitigen Endes der Ampel nicht mehr dazu, aber das Ergebnis hat die Verfassungsrichterin-Kandidatin noch der Öffentlichkeit vorgestellt. Darin hat sie sich juristisch verklausuliert indirekt für eine Abtreibung eines Babys bis kurz vor der Geburt ausgesprochen. In einer anderen Schrift hat sie dem ungeborenen Kind zwar bestätigt, ein Mensch zu sein, ihm aber die Menschenwürde abgesprochen, sodass es nicht mehr unter den Schutz des Grundgesetzes fallen würde. Ein Mensch mit und ohne Würde – in der Eugenik wurde zwischen lebenswertem und unlebenswertem Leben unterschieden – diese Zweiteilung sollte es in Deutschland nie wieder geben. Laut Grundgesetz ist das ungeborene Leben in Deutschland durch eine Vielzahl an Schutzvorschriften geschützt. „In verfassungsrechtlicher Hinsicht wird der Embryo durch Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützt“, stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest.

„Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des ‚Menschen‘ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das menschliche ‚Leben‘. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr Gegenstand wird in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1993, 1751 (1752).“

Die SPD hat also eine Frau als Verfassungsrichterin aufgestellt, die in entscheidenden Punkten der Verfassung widerspricht. Ihre Kandidatin hat sich auch für ein Verbot der AfD ausgesprochen, aber hinzugefügt, dass mit dem Verbot die AfD-Wähler noch nicht „beseitigt“ wären. In der Corona-Krise war sie der Meinung, dass die Grundrechte entzogen werden könnten, wenn jemand sich gegen die Impfungen entscheidet.

Die Empörung der Öffentlichkeit richtete sich vor allem gegen Brosius-Gersdorf, deshalb blieb Kaufhold eher weniger beachtet. Aber auch diese Kandidatin ist skandalös. Sie hält Enteignungen im Rahmen der Klimaschutzpolitik für geboten und vertritt die Meinung, dass in Zukunft demokratische Wahlen nicht mehr nötig seien, weil die Politik durch die Experten wissen würde, was die Bevölkerung will. Dieser Vorschlag, zukünftig auf Wahlen zu verzichten, steht übrigens auch in der Smart-City-Agenda.

Die Unionsspitze, die bis Freitagmorgen bereit war, diese Damen wählen zu lassen, musste dann dem Druck der Proteste nachgeben. Sie teilte der SPD mit, dass sich die Union bei der Wahl der Stimme enthalten würde, die Wahl also besser abgesagt wäre. So kam es dann auch.

Da Friedrich Merz zwei Tage vorher bei der Regierungsbefragung bereits verkündet hatte, dass er es mit seinem Gewissen vereinbaren könnte, Brosius-Gersdorf zu wählen, musste ein anderer Grund für die Meinungsänderung herhalten. Da kamen angebliche Plagiatsvorwürfe gerade recht.

In der Debatte, in der die Absetzung der Wahl beschlossen werden musste, spuckte die Linke Gift und Galle. Damit, dass es noch Unionsabgeordnete geben würde, die ihr Gewissen wiederentdecken könnten – damit hatten die Politfunktionäre nicht gerechnet. Merz und Spahn hätten ihre Fraktion nicht im Griff und hätten das Hohe Haus beschädigt. In dieser Denke hat es den freien Abgeordneten nie gegeben. Bei den Grünen war das schon immer so. Sie sind die Verfechter des „imperativen Mandats“, seit sie in den Bundestag eingezogen sind. Abgeordnete seien an Weisungen und Aufträge der Partei gebunden. Wie viele der demokratiefeindlichen Ideen der Grünen hat sich auch diese in allen Altparteien durchgesetzt. In der AfD sieht es kaum anders aus.

Nun hat der freie Abgeordnete sein Haupt erhoben. Es wird alles getan werden, damit er es wieder demütig senkt. Deshalb müssen alle, die es für unbedingt nötig halten, dass sich der korrupte, verkrustete Politikapparat in Deutschland ändert, die Debatte der letzten Tage weiterführen.
Von den staatsnahen Medien wurde verschwiegen, warum Brosius-Gersdorf für die Öffentlichkeit untragbar ist. Verschämt war nur von einer „liberaleren Abtreibungsauffassung“ die Rede, nicht ihre Befürwortung der Abtreibung bis zur Geburt und nicht von ihren verfassungsfeindlichen Auffassungen. Die SPD will vorerst an Brosius-Gersdorf festhalten. Das wahrscheinlichere Szenario ist aber, dass sie für die nächste Wahl eine ähnlich radikale Kandidatin aufstellen wird. Das muss verhindert werden. Die Mehrheit der Bevölkerung will nicht mehr von linken Dogmen schikaniert werden. Die Union muss das endlich begreifen und die Signale ernst nehmen.

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