Wer die Demokratie wirklich gefährdet

zum Beitragsbild oben: (c) Screenshot YT

Eine Regierung, die im Kampf gegen die politische Opposition keine roten Linien mehr kennt, ist für unsere Demokratie gefährlich. Ein Gastbeitrag von Sven Korte

Bundeskanzler Olaf Scholz sagte vor einiger Zeit, dass seine Regierung keine roten Linien kennen würde. Verfassungspolitisch ist das eine skandalöse Aussage, denn ein Bundeskanzler, der offen verkündet, keine „roten Linien“ zu beachten, der sagt, dass es ihm einfach egal ist, ob er rechtmäßig oder rechtswidrig handelt. Das Ergebnis sehen wir jeden Tag: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie werden Tag für Tag mehr abgebaut. So denken und handeln linksradikale Aktivisten, denen jedes Mittel recht ist, wenn es der Durchsetzung ihrer Ideologie dient.

Das gilt natürlich auch für die Bekämpfung des politischen Gegners. Bringen wir es auf den Punkt: Die Altparteien fürchten die AfD wie der Teufel das Weihwasser. Das erklärt zwar den Umgang mit der Alternative, jedoch ist es einfach nur ein Armutszeugnis, wie die Altparteien und die Medien seit Jahren mit der AfD umgehen. Doch auch in staatlichen Behörden haben sich stramm auf links-rot-grüner-Linie agierende Büttel eingenistet, obwohl diese in ihrer Position eigentlich politisch neutral handeln sollten.

Ein herausragendes Beispiel für diese Opportunisten in Behörden ist Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutzes. Seine oberste Pflicht sieht der Chef des BfV nicht etwa darin, die Demokratie zu schützen, sondern die Alternative für Deutschland mit allen Mitteln zu bekämpfen. In seinem missionarischen Eifer, die AfD als politische Partei endlich auszuschalten und damit seiner Herrin, Innenministerin Nancy Faeser, zu gefallen, nimmt es Haldenwang mit Recht und Gesetz nicht immer so genau, wie es vom obersten Beschützer unserer Demokratie eigentlich zu erwarten wäre. Die Folge waren mehrere Gerichtsurteile, in denen Äußerungen von Haldenwang und Einstufungen seiner Behörde zurückgenommen werden mussten. Man wünschte sich, der Chef des BfV würde so viel Elan bei der Aufklärung des Anschlages der Vulkangruppe auf das Tesla-Werk in Grünheide zeigen.

Doch so eine unbedeutende Kleinigkeit wie ein Brandanschläge interessiert Thomas Haldenwang nicht, der bleibt seiner Linie weiterhin treu. Zitat: „Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Die äußersten Grenzen zieht das Strafrecht, etwa in Hinsicht auf strafbare Propagandadelikte oder Volksverhetzung. Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“

Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn das BfV „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ aktiv wird, heißt das, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist und somit jede Überprüfung staatlichen Handelns. Wenn einer Person eine Straftat vorgeworfen wird, kann derjenige sich vor Gericht verteidigen und das Gericht ist (theoretisch) bei seiner Urteilsfindung an die Gesetze gebunden. Wenn das BfV jedoch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze agiert, dann kann man sich dagegen nicht verteidigen, weil hier die Gesetze nicht greifen.

Dem Ansehen der BfV fügen die Eskapaden seines Präsidenten immer größeren Schaden zu, denn in weiten Teilen der Bevölkerung wird das Amt inzwischen nur noch als „Regierungsschutz“ oder neue „Stasi“ wahrgenommen, jedoch nicht mehr als Bewahrer unserer Demokratie.

Zudem verfestigt der in den Medien überpräsente Haldenwang mit seinen markigen Worten diese Wahrnehmung beständig weiter. Ferner bezeichnet der Präsident des BfV die AfD als „Gefahr für die Demokratie“ und natürlich „rechtsextrem“. Doch worauf sich diese Meinungsäußerungen begründen sollen – und um mehr handelt es sich bei diesen Aussagen auch nicht, es ist die Meinung von Thomas Haldenwang -, darüber schweigt man sich von Seiten des BfV lieber aus.

Und wenn die Alternative dann vor Gericht versucht, Einblick in jene Gutachten zu erhalten, die diese Aussagen angeblich belegen können, wird darauf verwiesen, dass eben diese Gutachten als „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden seien.

Bei der Bundeswehr ist „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“ die dritthöchste Einstufung von Geheimmaterial, darüber stehen nur noch „Streng Geheim“ und „Streng Geheim“ mit einem Zusatzwort, wie z.B. „Streng Geheim Ultra“.

Alleine diese Einstufung lässt doch schon tief blicken. Man erinnere sich nur an die NSU-Akten, die für 100 Jahre unter Verschluss gehalten werden müssen, weil sonst die Verwicklungen der Geheimdienste in den Fall aufgedeckt werden könnten. Hierzu würde man gerne mal ein paar Worte von Herrn H.G. Maaßen hören, der in dieser Zeit Chef des BfV war.

Wie auch immer, man könnte nun fragen, wie die AfD denn gegen angebliche „Rechtsextreme“ in ihren Reihen vorgeben soll, wenn ihr nicht mitgeteilt wird, um wen es sich dabei handelt. Ebenso wäre es interessant zu erfahren, wie die diese Einstufung überhaupt zustande kam. Denn bisher wurde von Seiten des BfV stets behauptet, die AfD sei „rechtsextrem“, weil viele ihrer Mitglieder „rechtsextrem“ seinen. Diese Mitglieder seien wiederum als „rechtsextrem“ eingestuft worden, weil sie Mitglied in der Alternative sind – das ist nicht mal ein schwaches Argument, das ist ein Zirkelschluss, der an Lächerlichkeit seinesgleichen sucht.

Hinzu kommt, dass die AfD inzwischen von Dutzenden V-Leuten des BfV unterwandert worden ist, wie Haldenwang und seine Mannen in den Medien ganz offen kommunizieren. Da drängt sich nun der Verdacht auf, ob, wenn ein Mitglied oder Politiker der Alternative eine unpassende oder gar schockierende Aussage trifft, diese nicht ganz bewusst von einem jener V-Leute getätigt worden ist. Somit würde sich das BfV mit der Unterwanderung der Alternative durch ihre eigenen Mitarbeiter genau die Begründung liefern, auf denen dann ein Verbot der AfD erfolgen könnte.

Dabei ist es doch ganz einfach – sollte die AfD tatsächlich „demokratiegefährdend“ sein, dann kann man sie nach Art. 21 Abs. 2 GG, §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BverfGG verbieten. Doch man versucht das nicht einmal, weil man genau weiß, dass man in einem solchen Verfahren keine richtige Begründung für ein Verbot liefern könnte.

Dass solche geheimdienstlichen Methoden zum Schutz der Regierung gegen die Oppositionspartei und deren Mitglieder angewandt werden – man kann hier durchaus von Zersetzungsarbeit sprechen -, kennt man aus westlichen Demokratien nicht; dergleichen ist eigentlich nur in totalitären Systemen zu finden.

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht steht, die „Delegitimierung des Staates“ erfolge „oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates“.

Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, jemand macht Witze über die Versprecher von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Diese können von nun an als Verächtlichmachung der Politikerin auffasst werden. Mit Hilfe der Kategorie „Delegitimierung des Staates“ wird der betreffende Bürger nun ein Beobachtungsobjekt des BfV und es können ihm Dinge wie Kontensperrungen, Anrufe bei Arbeitgebern oder in der Schule oder in Behörden drohen. Nichts an Ihren Worten war irgendwie justiziabel von Belang, aber das BfV kann Sie mit dieser Zersetzungsarbeit beruflich wie privat vernichten. Wie wollen Sie sich dagegen zur Wehr setzen?

Die Altparteien und ihre Büttel in Medien und Behörden unterlaufen mit ihrem fanatischen „Kampf gegen Rechts“ nicht nur unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, sie zerstören unsere Grundrechte und damit unsere Demokratie. Natürlich muss die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigt werden, daran gibt es keinen Zweifel, aber die Methoden, die dabei angewandt werden, erinnern an jeden in totalitären Systemen. Wie oft schon tauchte Material von der Polizei oder vom Verfassungsschutz plötzlich in den Massenmedien auf, mit dem klaren Ziel, der AfD zu schaden?

Das ist nichts anderes als klassische Zersetzungsarbeit, wie man die aus dem Handbuch der Stasi kennt. Mit dem schwammigen Sammelbegriff „ Delegitimierung des Staates“ hat Thomas Haldenwang seine Behörde gleichzeitig in die Rolle von Staatsanwalt, Richter und Henker gesetzt und das ist ganz klar ein Verstoß gegen das Grundgesetz, dass das Amt eigentlich schützen sollte. Und auch die von der Innenministerin angestoßenen anonymen Denunziation-Portale, wo ein Jeder jeden Anderen anschwärzen kann, ohne irgendwelche Folgen befürchten zu müssen, sind laut Grundgesetz eigentlich verboten. Doch was schert das eine Nancy Faeser oder einen Thomas Haldenwang? Man kann sich förmlich vorstellen wie die Beiden auf der Suche nach neuer Inspiration in den alten DDR-Gesetzbüchern schmökern. Nun, die DDR-Regierung hatte anstelle der „Delegitimierung des Staates“ die „staatsfeindliche Hetze“ parat, um der Stasi das nötige Werkzeug an die Hand zu geben, um Regimekritiker überwachen und mundtot machen zu können.

Parteien wie die Linke, die SPD, die Grünen, die FDP und die CDU-CSU stellen heute alle Regierungschefs in Bund und Ländern, sowie fast alle Minister. Sie besetzen die Regierungsposten in den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF, den gesetzlichen Krankenkassen und anderen staatsnahen Unternehmen. In der Verwaltung befördern sie ihre Parteigänger auf immer neue und gut dotierte Positionen.

Kurzum: Sie regieren.

Und dabei wollen sie nicht gestört werden, denn es geht um Macht, Einfluss, Privilegien und sehr viel Geld. Klar, dass da eine Alternative, die versprochen hat, mit diesem verkrusteten Filz aufzuräumen, in etwa so gerne gesehen wird, wie eine Rattenplage.

Aus der Vergangenheit wissen wir: Wenn eine linke Regierung in ihren letzten Zügen liegt, dann erfindet sie täglich neue Sprech- und Denkverbote, sowie Gesetze, die alles verbieten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Dabei lebt eine gesunde Demokratie doch gerade davon, dass eben alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde.

Vielleicht täten die Altparteien gut daran, sich zu erinnern, wie sie in den 1980er-Jahren mit den Grünen umgegangen sind oder in den 1970er-Jahren mit den kommunistischen Parteien. Heute ist es die Alternative für Deutschland, mit der so schäbig umgegangen wird, schon morgen kann es die WerteUnion sein, die Freien Wähler oder die Wagenknecht-Partei.

Diese schäbige Spiel gegen die Opposition ist nicht nur eines Rechtsstaates unwürdig, es treibt die Spaltung innerhalb unserer Gesellschaft immer weiter voran und droht, unsere Demokratie zu zerreißen.

Eine Regierung, die in ihrem Kampf gegen die politische Opposition keine roten Linien mehr kennt, die ist gefährlich, denn diese Regierung ist buchstäblich bereit, alles zu tun, um an der Macht zu bleiben. Die Folgen solchen Handelns stehen in unseren Geschichtsbüchern.

Deutschland hat bereits zwei sozialistische Diktaturen erduldet, eine dritte möchte niemand von uns miterleben müssen.

Deutschland steht am Scheideweg; es liegt an jedem Bürger, bei den kommenden Wahlen über unser aller Zukunft abzustimmen.

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